Luftreinhaltung

Gemeinsam gegen den Feinstaub in Stuttgart

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„Das Landesverkehrsministerium entwickelt bei der Umsetzung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart stetig weitere Lösungsansätze“, sagte eine Sprecherin des Verkehrsministeriums am Dienstag, 30. August 2016 in Stuttgart. Das Land, die Stadt Stuttgart und das Regierungspräsidium Stuttgart haben bereits vor einem Jahr ein umfassendes Konzept zur Verbesserung der Luftqualität erarbeitet. Dieses wird gegebenenfalls um weitere sinnvolle Maßnahmen ergänzt. Das Konzept wurde auch über den Bund an die Europäische Union weitergegeben. Auch das Landeskabinett wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit der Thematik befassen.

Die Überschreitung der Grenzwerte bei den Schadstoffen Feinstaub und Stickstoffdioxid machen es dringend erforderlich, einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität konkreter und verbindlicher als bisher zu formulieren. Die konkrete Ausgestaltung einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme wird aktuell in einem Gutachten zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart untersucht, um die möglichst optimale(n) Maßnahme(n) mit hoher Wirksamkeit zu identifizieren. Dafür hat das Ministerium Professor Markus Friedrich vom Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Verkehrsleittechnik der Universität Stuttgart mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, in welcher für die Stadt und Region Stuttgart die Einrichtung von sogenannten Umweltstreifen untersucht wird. Die Studie soll aufzeigen, ob Umweltstreifen möglich und sinnvoll sind um Schadstoffemissionen zu vermindern. 

Ohne eine weitere Konkretisierung der Maßnahmen drohen in Stuttgart aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe Verkehrsbeschränkungen, die pauschal alle Fahrzeuge oder zumindest alle Dieselfahrzeuge treffen könnten. Vor diesem Hintergrund begrüßt Verkehrsministerium die aktuelle Kampagne der Stadt Stuttgart, die dazu aufruft, Fahrgemeinschaften zu bilden. 

Weitere Informationen:

Luftreinhalteplanung Stuttgart
Download: Konzept zur Luftreinhalteplanung Stuttgart (PDF)

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