LUFTREINHALTUNG

Hohe Landesförderung für NOx-Minderung

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Smog in Stuttgart (Bild: Fotolia.com/ hec)

Land stellt 2020 Mittel für schadstoffarme Betriebsfahrzeuge bereit

Der Klimaschutz und ein Rückgang der Belastung mit Luftschadstoffen sind erklärtes Ziel der Landesregierung. Deshalb fördert Baden-Württemberg ab sofort auch die Nachrüstung von Dieselbussen und schweren kommunalen Fahrzeugen mit so genannten NOx-Minderungssystemen. Dies hat heute (8. Januar 2020) Verkehrsminister Winfried Hermann MdL verkündet.

Vorgesehen ist eine Förderung in zwei Stufen mit dem Ziel, die Luftqualität in den Kommunen zu verbessern, erklärte Minister Hermann: „Kommunale Müllfahrzeuge oder Fahrzeuge der Straßenreinigung, aber auch Fahrzeuge von Handwerksbetrieben und Lieferdiensten, legen in unseren Städten täglich viele Kilometer zurück. Hier sehen wir ein erhebliches Potenzial, schädliche Stickoxide einzusparen. Deshalb fördert das Land ab sofort die Umrüstung dieser Fahrzeuge mit NOx-Minderungssystemen, mit dem Ziel, den Anteil emissionsarmer und vor allem emissionsfreier Fahrzeuge in den Kommunen deutlich zu erhöhen.“

Das neue Förderprogramm erweitert das bisherige Maßnahmenangebot des Landes zur Verbesserung der Luftqualität: von Filtersäulen und Busspuren, über Angebote zum Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel, die Tarifzonenreform und die Einführung des BW-Tarifs, die finanziellen und infrastrukturellen Förderungen zur Stärkung des Umweltverbunds aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr bis hin zu finanziellen Anreizen zum Wechsel auf Lastenräder und E-Fahrzeuge.

Des Weiteren können Kommunen und Unternehmen von einer kostenlosen Förderberatung für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen und/oder den Umstieg auf E-Fahrzeuge profitieren. Hierfür wurde eigens die Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Fahrzeugantriebe Baden-Württemberg gegründet.

Land fördert in zwei Stufen

In der ersten Stufe der neuen Förderung stellt das Land zusätzlich zur Bundesförderung Mittel bereit, um leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge sowie Dieselbusse und schwere Kommunalfahrzeuge mit NOx-Minderungssystemen nach-zurüsten. Die Förderquote beträgt 15 Prozent, die zusätzlich zu den 80 Prozent des Bundes bereitgestellt werden. In der Summe tragen somit Land und Bund 95 Prozent der Kosten für die Umrüstung. Die Laufzeit der Landesförderung ist auf ein Jahr begrenzt und endet am 31. Dezember 2020.

In der zweiten Stufe wird die Förderung für elektrisch betriebene Handwerker- und Lieferfahrzeuge ausgeweitet. Das Fördervorhaben wird derzeit erarbeitet und ist für das Frühjahr 2020 geplant.

Mit Blick auf diese zusätzlichen Förderungen sagte Minister Hermann: „Wir setzen damit ein deutliches Zeichen, um die Luft in den Kommunen sauberer zu bekommen und zonale Fahrverbote zu vermeiden. Ich appelliere daher gerade an die Handwerker- und Lieferbetriebe mit gutem Beispiel voranzugehen und auf emissionsarme An-triebe umzustellen.“

Voraussetzungen um Landesförderung zu erhalten

Anträge zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit NOx-Minderungssystemen (Stufe eins) können ab dem 1. März 2020 bei der L-Bank gestellt werden. Um die zusätzlichen 15 Prozent Förderung durch das Land zu erhalten, muss zuvor ein Antrag beim Bund erfolgreich gestellt sein. Die Landesförderung gilt rückwirkend auch für Anträge, die ab dem 7. Januar 2020 erfolgreich beim Bund gestellt wurden. So soll gewährleistet sein, dass Verkehrsbetriebe, Kommunen und Handwerker- und Lieferbetriebe frühzeitig ihre Bestellungen tätigen und ihre Fahrzeuge umrüsten können. Für den zusätzlichen Förderanteil des Landes muss demnach ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Hilfreiche Links

Detaillierte Informationen zur Antragstellung für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen können Sie unter www.vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme abrufen.

Informationen zur Bundesförderung und zu den Bundesförderrichtlinien können auf der Homepage der BAV abgerufen werden:

Für leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/91_2_Nachruestung_Handwerker_und_Lieferfahrzeuge/Nachruestung_Handwerker_Lieferfahrzeuge_node.html

Für Dieselbusse: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/8_Nachruestung_Dieselbusse/Nachruestung_Diesel-Busse_node.html

Für schwere Kommunalfahrzeuge: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/9_2_Nachruestung_Kommunalfahrzeuge/Nachruestung_Kommunalfahrzeuge_node.html;jsessionid=C8D9C45275039F0C48588AB71ECDD88A.live21303

Informationen zur Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Fahrzeugantriebe Baden-Württemberg: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/luftreinhaltung/kostenfreie-beratung-zur-nachruestung/

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