Lärmschutz

Im Herbst sind die Laubbläser wieder im Einsatz

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Staatssekretärin Splett appelliert bewusst mit lärmintensiven Geräten umzugehen und sich an die Lärmschutzvorschriften zu halten. 

In der Herbstzeit sind Laubbläser wieder verstärkt im Einsatz, um das gefallene Laub der Bäume, aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Optik, zu beseitigen. „Dabei darf der Lärmschutz nicht vergessen werden“ betonte Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung am 10.10.2014. „Das betrifft nicht nur den Schutz der AnwenderInnen von Laubbläsern, sondern insbesondere auch den Schutz der Menschen in der Umgebung. Ein bewusster Umgang mit den praktischen Helfern ist dabei wichtig!“

Als eine der größten und am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen kann Lärm zu gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen führen. Für den Schutz vor Lärm von Laubbläsern und anderen Maschinen sorgt die Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).

Sie regelt unter anderem, dass Laubbläser in Wohngebiet nicht innerhalb von besonders lärmsensiblen Zeiträumen betrieben werden dürfen. Konkret bedeutet dies, dass die Geräte nur an Werktagen zwischen 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr in Betrieb sein dürfen. Für Geräte mit dem europäischen Umweltzeichen gilt eine Ausnahme mit einer zulässigen Nutzung an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. Die Regelungen gelten sowohl für private, gewerbliche als auch kommunale BetreiberInnen von Laubbläsern. Darüber hinaus können am eigenen Wohnort auch weitergehende kommunale Regelungen bzw. Einschränkungen existieren. Neben den gesetzlich und kommunal geregelten Betriebszeiten gilt generell das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot. „Deshalb sollten die Einsatzzeiten so kurz und so selten wie möglich gehalten werden“, hob Splett hervor.

Eine weitere gesetzliche Vorgabe der Maschinenlärmschutzverordnung ist die verpflichtende Kennzeichnung von Laubbläsern mit einem garantierten Schallleistungspegel, der beim Betrieb der Geräte eingehalten werden muss. Neben der Kennzeichnung am Gerät selbst, liefern die Internetseiten der Hersteller, die Herstellerdatenblättern und einschlägige Testmagazine vor dem Kauf wertvolle Hinweise zur Betriebslautstärke. „KäuferInnen von Laubbläsern sollten diese Informationen unbedingt nutzen und sich für lärmarme Modelle entscheiden“, appellierte Splett an Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen.

Ein Rat liegt der Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung ganz besonders am Herzen: „Der beste Lärmschutz ist der, der direkt an der Quelle ansetzt. Somit ist die Nutzung von Besen und Rechen zum Laubsammeln aus Lärmschutzsicht immer noch eine sinnvolle Lösung.“

Weitere Meldungen

Ein Mann mit Cap und eine Frau stehen vor einem Auto mit der Aufschrift DEINE MUTTER und haben schwarze T-Shirts an mit gelber Schrift "Deine Mutter..."
Team Vision Zero

Ein bekanntes Muster: Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Zwei Radfahrerinnen fahren auf dem Fahrradstreifen einer Straße.
Rad- und Fußwege

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege für Baden-Württemberg

Der Blick aus dem Inneren eines Tunnels auf das Tunnelende.
Straße

Tunnel Albstadt-Laufen: Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Handybildschirm mit dem CiCoBW-Ticket
bwegt

Nie mehr als 72 Euro: Land und Verbünde führen Preisobergrenze bei CiCoBW ein

Mehrere Radfahrer:innen fahren auf einem breiten Fahrradweg aneinander vorbei.
STADTRADELN

Baden-Württemberg startet mit Schwung ins STADTRADELN 2026

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßeninfrastruktur

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
bwegt-Wanderweg

Eröffnung: 14. bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg

Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.
Radwege

Diese Radwege werden ab 2026 gebaut

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schiene

Starker Bahnknoten Stuttgart: Grundlage für den Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Schild warnt vor Straßenschäden.
Straße

500 Millionen Euro für Straßen-Erhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Landesmobilitätsgesetz

Bilanz nach einem Jahr Landesmobilitätsgesetz

Älteres Ehepaar geht Gehweg entlang
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Busse laden an einer Ladesäule.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Eine Kundenbetreuer von Arverio steht an der Türe eines Zuges.
Sicherheit

Austausch zu Sicherheit für Bahnverkehr und Pilotvorhaben