Bahnstationen

Land fördert Kauf und Modernisierung von Bahnstationen

Das Land fördert den Kauf oder die Modernisierung von Bahnstationen über die Stationsrichtlinie, einem eigenen Modul des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes (BMP) II.

Lesezeit: 2 Minuten
  • Teilen
  •  
Bahnsteig des Bahnhof Merklingen mit einer Informationsanzeige.

Wer in Baden-Württemberg eine Bahnstation kauft oder modernisiert, die nicht (mehr) im Besitz der Deutschen Bahn (DB) ist, kann dafür Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen. Dazu hat das Landesverkehrsministerium ein eigenes Modul innerhalb des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes (BMP) II eingerichtet. Dieses Modul – die sogenannte Stationsrichtlinie – ist jetzt in Kraft getreten.

Verkehrsminister Winfried Hermann hob die Bedeutung dieses gezielten Förderinstruments hervor. Er sagte am Donnerstag: „Schon heute gibt es wunderbare Beispiele in Baden-Württemberg, wo Kommunen oder Privatleute mit viel Engagement Bahnhofsgebäude und das Umfeld von Stationen im regionalen Schienenverkehr modernisiert und attraktiv entwickelt haben. Gleichzeitig kennen wir aber alle auch Beispiele, bei denen ehemalige Empfangsgebäude der DB im Dornröschenschlaf verharren und keine Visitenkarte für die Nutzung des Bahnverkehrs darstellen. Mit der neuen Stationsrichtlinie stärken wir gezielt das Engagement von Kommunen und Privatbesitzern, solche Empfangsgebäude wach zu küssen und Teile davon für die Fahrgäste im Bahnverkehr zur Verfügung zu stellen.“

Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen

Im Juni 2020 hatten das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Bahn die Rahmenvereinbarung über die Bahnhofsmodernisierungsinitiative „Bahnhof der Zukunft“ (BMP II) geschlossen. Deren Ziel ist es, die Barrierefreiheit, das Erscheinungsbild und die Mobilitätsfunktion der Bahnhöfe der DB in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Entsprechend dem ganzheitlichen Ansatz zur Stationsmodernisierung hat das BMP II nicht nur die eigentliche Verkehrsstation im Blick, sondern sieht im Modul 2 auch vor, im Umfeld die Verknüpfung verschiedener Mobilitätsformen (Park&Ride, Bike&Ride, Bushaltestellen, Echtzeitinformationsanzeiger, E-Ladestationen, et cetera) zu fördern. Voraussetzung für die Förderung von Kommunen oder privaten Eigentümern von Bahnhofsgebäuden ist, dass Flächen für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Verfügung gestellt werden.

Nutzung von Stationsgebäuden soll gesichert werden

Mit der Richtlinie Stationsgebäude wird erstmals ein Instrument geschaffen, um die Nutzung von Stationsgebäuden, die nicht im Eigentum der DB sind, für die Öffentlichkeit und die Fahrgäste nutzbar zu machen und für die Zukunft zu sichern. Hierdurch werden private und kommunale Vorhabenträger nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Modernisierung von Stationsgebäuden unterstützt, um so ein ansprechendes und einladendes Erscheinungsbild zu schaffen. Dies kann die Einrichtung oder Wiederöffnung von Warteräumen oder Toiletten umfassen oder auch von anderen kreativen Nutzungen der Gebäude oder von Gebäudeteilen, die den Fahrgästen dient.

Wie wird die Höhe der Fördersätze berechnet?

Ob Instandsetzung oder Kauf eines Gebäudes, die Förderhöhe berechnet sich immer aus der Größe der Fläche, die tatsächlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Hierbei ist es zunächst nicht entscheidend, ob Wartebereich, Gepäckaufbewahrung oder die an vielen Stationen vermisste Toilette.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermittel werden elektronisch per E-Mail: E-Mail beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg beantragt.

Weitere Meldungen

Der Doppelstockzug Coradia-Max von Alstom.
SCHIENE

DB Regio und Arverio gewinnen Stuttgart-Bodensee-Netz

Hand mit einem Ladestecker für Elektrofahrzeuge. Im Hintergrund eine Reihe von Transportern.
E-Lkw

Ausschreibung für 80 Lkw-Ladepunkte startet

Baustelle Stuttgart 21
Bahn

Bahn muss Mehrkosten von Stuttgart 21 allein tragen

Bauarbeiten an einer Brücke (Bild: Fotolia.com/c-vom)
Ersatzneubau

Münzesheim: Neue Kraichbachbrücke fertiggestellt

Autos stehen im Stau.
Luft

Höhere Luftmesswerte im ersten Halbjahr 2025

Radfahrer fahren durch eine Unterführung unter der Straße durch.
RAD

Neuer Abschnitt des RS 14 verbindet Eislingen und Süßen

Illustration eines Löwen auf schwarzem Hintergrund.
Trauer

Nach Zugunglück: Verkehrsminister Hermann dankt Rettungskräften

von links nach rechts: Yvonne Hüneburg, Geschäftsführerin WBO; Franz Schweizer, Präsident WBO; Verkehrsminister Winfried Hermann; Ulrich Weber, Geschäftsführer VDV Baden-Württemberg
Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz

Branchenvereinbarung im Busverkehr

Ein Fahrradweg mit Markierung (Bild: Fotolia.com/ Gina Sanders)
Radweg

B 313: Neuer Radweg zwischen Tischardt und Großbettlingen freigegeben

Zur Freigabe der Brücke wird ein Band durchgeschnitten
Freigabe

L 75: Neue Sandbachbrücke zwischen Hügelsheim und Iffezheim freigegeben

Minister Winfried Hermann mit der AMEISE des Fraunhofer-Instituts
Autonomes Fahren

Einsatz für grenzüberschreitendes EU-Testfeld in Karlsruhe

Cornelia Christian (VVS-Gechäftsführerin), Veronika Müller (Projektleitung VVS), Andreas Sigloch (Leiter des Referats Digitalisierung im Verkehrsministerium), Verkehrsminister Winfried Hermann
ÖPNV-App

Neue Öffi-Apps für Stuttgart und das Land

PK_BWtarif_Verkehrsminister Winfried Hermann (Bilderquelle: FocusOnWagner)
Klima

Neue Maßnahmen für Klimaschutz im Verkehr

Zug im weiß-gelben bwegt Design auf einem Gleis.
Deutschland-Ticket

Deutsch-französische Sommeraktion geht in die zweite Runde

Monika Burkard und Peter Rumpf, Geschäftsleitung der NVBW
NVBW

Peter Rumpf neuer Geschäftsführer bei der NVBW