Minister Hermann: 2020 wächst das Programm um 43 Maßnahmen auf fast 400 Projekte im kommunalen Straßenbau
„Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse, der Luftsituation und des Lärmschutzes im Sinne einer leistungsfähigen, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität sind dringend erforderlich. Der hohe Förderbedarf für kommunale Verkehrsprojekte ist offenkundig. Kommunale Verkehrsprojekte – gerade auch im ländlichen Raum – müssen auch in Zukunft realisierbar und für die Kommunen zu stemmen sein“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann dazu am 03. Juni 2020.
„Die Förderung der kommunalen Infrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) leistet einen großen Beitrag zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der damit einhergehenden Vermeidung von staubedingten Emissionen durch intelligente Verkehrsleit- und Verkehrsinformationssysteme. Es wird die Verkehrssicherheit durch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten sowie Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen erhöht. Die Kommunen werden unterstützt, um Brücken zu sanieren und zu modernisieren. Dank der Novellierung des LGVFG können zudem lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen gefördert werden“, führte der Verkehrsminister weiter aus.
„Die Corona-Pandemie droht zeitverzögert auch die Bauwirtschaft zu erfassen. Die Kommunen sind ein wichtiger Auftraggeber der Bauwirtschaft, da sie rund 50 Prozent der staatlichen Bauinvestitionen tragen. Daher sind Investitionen in den kommunalen Straßenbau gerade in dieser Situation wichtig, um einen krisenhaften Abschwung in diesem wichtigen Kernbereich der Wirtschaft entgegenzuwirken“, sagte der Minister.
Programm 2020-2024
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Novellierung des LGVFG in Kraft getreten. Danach können Kommunen im Bereich Kommunaler Straßenbau nun auch zu neuen Förderbereichen wie beispielsweise Brückenmodernisierung, lebendigen und sicheren Ortsmitten, Radschnellverbindungen, verkehrsbezogenen Maßnahmen der Luftreinhaltung sowie Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen Anträge auf Programmaufnahme stellen.
In das Programm 2020 nach dem LGVFG zur Förderung des kommunalen Straßenbaus werden im Jahr 2020 insgesamt 43 neue Projekte mit einem Fördervolumen von rund 73 Millionen Euro aufgenommen. Das Programm umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren – 2020 bis 2024. Durch die neuen Projekte werden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von über 140 Millionen Euro angestoßen. Das Gesamtprogramm wächst auf fast 400 Vorhaben der Städte, Gemeinden und Landkreise. Bezuschusst werden die bereits im Bau befindlichen, bewilligten und zur Bewilligung freigegebenen Vorhaben der Kommunen.
Insgesamt stehen für den kommunalen Straßenbau einschließlich verkehrsbezogener Maßnahmen der Luftreinhaltung und die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Brückenbauwerken jährlich 128 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 40 Prozent des Gesamtfördervolumens nach dem LGVFG in Höhe von 320 Millionen Euro.
Im Jahr 2020 können noch weitere Förderprojekte aufgenommen werden. Die Förderrichtlinien bieten hier auch die Möglichkeit der unterjährigen Programmaufnahme.
Fördersätze
Die Zuwendung nach dem LGVFG beträgt grundsätzlich maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Mit 75 Prozent werden im Bereich des kommunalen Straßenbaus Maßnahmen zur Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen (Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen), Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sowie Vorhaben mit einem besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen gefördert. Mit der neuen Förderrichtlinie können nun auch Planungskosten mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten bezuschusst werden. Durch die Kombination der LGVFG-Förderung mit Förderprogrammen des Bundes oder anderer Fördergeber sind – etwa bei Radschnellverbindungen – Förderquoten von bis zu 90 Prozent möglich.
Neue Fördertatbestände
Brücken modernisieren
Insbesondere die Förderung der Brückenbauwerke ermöglicht Kommunen, ihren Investitionsrückstand in diesem sicherheits- und verkehrssensiblen Bereich abzubauen. Viele Brücken in kommunaler Baulast sind in einem maroden Zustand. Steigende Anforderungen an Brückenbauwerke erhöhen die Investitionskosten. Das Land fördert Maßnahmen zur Modernisierung von Brückenbauwerken an Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen in Baulast der Landkreise oder Gemeinden. Für die Brückeninfrastruktur sollen in der Regel 25 Millionen Euro jährlich verwendet werden.
Biologische Vielfalt stärken
Die Wiedervernetzung von Lebensräumen wird erstmals als eigenständiger Bereich gefördert. Durch Verkehrswege getrennte Lebensräume sollen durch den Bau von Amphibienschutzanlagen oder Grünbrücken wieder verbunden werden. Ziel ist, dass auch an kommunalen Straßen, Rad- und Schienenwegen verstärkt Querungshilfen für Tiere gebaut werden. Der neue Fördertatbestand soll insbesondere zur Umsetzung des Landeskonzeptes Wiedervernetzung beitragen. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt daher auf dem Bau von Schutzanlagen an den Amphibienwanderstrecken an kommunalen Straßen. „Tragen Sie zur Stärkung der biologischen Vielfalt bei, indem Sie regen Gebrauch von den neuen Fördermöglichkeiten machen“, so der Aufruf von Verkehrsminister Winfried Hermann an die Kommunen.
Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten fördern
Förderfähig sind Anpassungen der Verkehrsinfrastruktur, die einen Beitrag zur Gestaltung einer lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitte leisten. Darunter fallen beispielsweise der Umbau und Rückbau von innerörtlichen Straßen sowie verkehrstechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Rad- und Fußverkehr, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum. Die Reduzierung der Belastung durch Lärm und Luftschadstoffe werden ebenfalls berücksichtigt. Die Veränderungen sind nur mit einem Verkehrsbezug aus dem LGVFG förderfähig.
Radschnellverbindungen voranbringen
Auf Radschnellverbindungen (RSV) können Radfahrerinnen und Radfahrern längere Strecken zügig und sicher zurücklegen. RSV in kommunaler Baulast können nach dem LGVFG gefördert werden. Es ist vorgesehen, zehn Millionen Euro pro Jahr für Förderung der RSV bereit zu stellen: sechs Millionen Euro aus dem Bereich Umweltverbund und vier Millionen aus dem Bereich kommunaler Straßenbau.
Weitere Informationen
Liste zur Förderung neuer kommunaler Straßenbauvorhaben 2020 im