Grünbrücke BAB A 7 in Nietheim (Bild: © Martin Stollberg)

Wiedervernetzung von Lebensräumen

Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Biotopverbund sukzessive als „grüne Infrastruktur“ herzustellen. Das Verkehrsministerium fördert dies mit verschiedenen Projekten.

Reh in einem Feld (Bilderquelle: pixabay/roe-deer/2615377_1920)
  • Wiedervernetzung

Rechtliche und fachliche Grundlagen

Durch die Wiedervernetzung von Lebensräumen sollen ehemals zusammenhängende Lebensräume von Wildtieren wieder miteinander verknüpft werden. Hierzu wurde ein Konzept erarbeitet und eine Prioritätenliste der Konfliktstellen erstellt.

Grünbrücke über die B 464 südlich von Böblingen (Bilderquelle: Martin Stollberg)
  • Bundesprogramm

Wiedervernetzung an Bundesfernstraßen

Ein Baustein im Landeskonzept Wiedervernetzung ist die kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen des Bundesprogramms. Dieses enthält zwölf Abschnitte an Autobahnen und Bundesstraßen, an denen Tierquerungshilfen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen entstehen sollen.

Wildkatze mit Jungtier (Bild: Fotolia.com/ Sergejs Ivanovs)
  • Landeskonzept

Konfliktstellen

Das Verkehrsministerium hat Konfliktstellen, also Straßenabschnitte, die zu einer Zerschneidung bedeutsamer Räume des Biotopverbunds führen, ermittelt und priorisiert. Dabei standen Straßen im Fokus, an denen eine lokale Entschärfung oder Beseitigung der heutigen Trennwirkung besonders bedeutsam sind.

Wasserfrosch im Gartenteich (Bild: Pixabay/ 540812-1920)
  • Schutz

Amphibienwanderung an Straßen

Viele Amphibien fallen während der jährlichen Amphibienwanderung dem Straßenverkehr zum Opfer. Das Land fördert Anlagen zum Schutz der Tiere. 

  • Förderprogramm

LGVFG

Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität vorantreiben.