Transport

Ministerium ermöglicht ausnahmsweise schwerere Schadholztransporte

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Lkw beladen mit Holz steht am Waldrand.

Aufgrund der anhaltend kritischen Situation in den baden-württembergischen Wäldern ermöglicht das Verkehrsministerium mit einem Erlass ausnahmsweise schwerere Schadholztransporte als sonst. Notwendig sind allerdings langfristig tragfähige Lösungen.

Die starke Trockenheit im vergangenen Sommer und Herbst sowie der Schädlingsbefall belasten die Wälder in Baden-Württemberg. Um die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung abzuschwächen und betroffenes Schadholz zügig aus dem Wald abfahren zu können, hat das Verkehrsministerium einen entsprechenden Erlass herausgegeben. Auf dessen Grundlage können Speditionen der Holzlogistik beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für ein zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeugkombination von bis zu 44 t beantragen. Diese Ausnahmeregelung ist der akuten kritischen Lage in den Wäldern geschuldet. Darüber hinaus sind allerdings langfristig tragfähige Lösungen erforderlich.

Verkehrsministerium ist auch der Straßeninfrastruktur verpflichtet

Mit diesem Erlass ist zusätzliche Zuladung von Holz pro Fahrt auf Antrag bei den Regierungspräsidien befristet möglich. Dabei ist das Verkehrsministerium besonders der Straßeninfrastruktur und der Straßenverkehrssicherheit verpflichtet. Deshalb werden für diese Tonnagen nicht geeignete Brücken aus der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ausgenommen. Grundsätzlich ist die Straßeninfrastruktur für solche Belastungen auf Dauer nicht ausgelegt. Mit steigendem Gewicht der Fahrzeuge steigt der Verschleiß der Infrastruktur überproportional. Der Erlass stellt somit keine dauerhafte Lösung für den immer häufiger auftretenden Bedarf der Schadholzbeseitigung dar.

Erlass für Ausnahmeregelung gilt bis 31.12.2027

Um den betroffenen Speditionen der Holzlogistik Planungssicherheit zu geben, gilt der Schadholzerlass bis zum 31.12.2027. Gleichwohl ist dieser lange Gültigkeitszeitraum mit der Aufforderung an Forstverwaltung und Unternehmen verbunden, dauerhafte Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die keiner weiteren Ausnahmegenehmigung bedürfen.

Weitere Meldungen

Abzweigung der Gleise mit einer Weiche.

Land fördert Reaktivierung der unteren Wutachtalbahn

Bahnübergang mit Andreaskreuz (Bild: Fotolia.com/ GordonGrand)
Prävention

Plattform für Sicherheit im Schienenverkehr

Ein Fahrzeug des Winterdienst räumt Schnee und streut Salz auf einer Straße im Dunkeln.
Straße

Sicher durch den Winter. Mit Winterreifen!

Ein weiß-gelber bwegt-Zug steht mit offener Türe an einem Bahnsteig.
Schiene

Qualität des Zugverkehrs stabilisiert sich

Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg
Straßenmeisterei

Neue, nachhaltige Halle für Straßenmeisterei Mosbach

Logo des Verkehrsministerium an einer Hauswand.
Straße

Fasching: Für Vereine wird es einfacher

Schienen mit einer Weiche (Bild: Fotolia.com/ Finkenherd)
Schiene

Schweiz unterstützt Ausbau der Hochrhein-Strecke

Lkw mit Ladesäule
LKW

Kräftiger Anschub für elektrische Lastwagen und Infrastruktur

Junge Frau mit KVV-JugendticketBW
D-Ticket JugendBW

Preisanpassung beim D-Ticket JugendBW

E-Smart wird geladen.
Carsharing

Verkehrsministerium veröffentlicht Carsharing-Strategie

bwshuttle
On-Demand-Verkehr

bwshuttle – fährt wie gerufen!

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Sanierung

Land erneuert 31 Brücken mit einem Auftrag

Blick auf Sitzplätze im Zug, Fahrtziel laut Anzeige ist Tannheim (Württ).
Schiene

Memmingen–Lindau: Verbesserungen für Fahrgäste

Ein Verkehrsschild mit dem Namen Mobilitätspass beschriftet.
ÖPNV

Auf dem Weg zum Mobilitätspass

Verkehrsministerium (Bild: Joachim E. Roettgers GRAFFITI)
Tunnel

Flughafentunnel bleibt vorerst für Autoverkehr offen