Lärmschutz

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenlärm durch das Eisenbahn-Bundesamt verlängert

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Ende 2014 stellte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit deutlicher Verzögerung die Ergebnisse zur Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes vor. Nun erhalten von Schienenlärm betroffene Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung zum Probelauf der Lärmaktionsplanung des EBA beizutragen. Hierfür hat das EBA unterExtern:  www.laermaktionsplanung-schiene.de eine Beteiligungsplattform eingerichtet.

Auf dieser können die Lärmbelastungen noch bis 30. Juni 2015 in einer Kartendar-stellung eingetragen und im Rahmen von acht Fragen kommentiert werden. Ur-sprünglich hatte das EBA eine kürzere Frist vorgesehen. „Ich halte das für eine gute Chance für betroffene Bürgerinnen und Bürger den Bund ohne großen Aufwand auf lokale Probleme beim Schienenlärm hinzuweisen“, so Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI). 

Als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung wies Splett darauf hin, dass die Lärmaktionsplanung ein Probelauf des EBA sei und nicht den gesetzlichen Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gerecht wird. „Daher sind die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg weiterhin bei der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken sowie in Ballungsräumen gefordert“, so Splett weiter. 

Erst bei der kommenden Lärmaktionsplanung 2017/2018 wird die gesetzlich geregel-te Zuständigkeit auf das EBA übergehen. Diesbezüglich hatte sich das MVI mit Schreiben vom 18. März 2015 an die Städte und Gemeinden gewandt. Die Aussagen des Schreibens sind nach wie vor gültig.

Weitere Informationen:

Lärmaktionsplanung des Landes
Schreiben vom 18.03.2015

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