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Start in die Rad-Saison: Fahrradmitnahme in Regionalzügen einfacher

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Werktags ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos mit dem Fahrrad im Zug unterwegs

Ab dem 30. April 2017 gibt es deutliche Verbesserungen für Fahrgäste, die ihr Fahrrad im Zug mitnehmen wollen. In fast allen Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) können Fahrräder außerhalb der morgendlichen Hauptverkehrszeit, also werktags ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos mitgenommen werden. Verkehrsminister Winfried Hermann: „Fahrrad und Bahn sind wichtige Bausteine für die Mobilität der Zukunft. Je einfacher die Regelungen sind, umso eher werden die Vorteile von Fahrrad und Bahn kombiniert. Unser Ziel ist es daher, die bisher in den einzelnen Verkehrsverbünden sehr unterschiedlichen Regelungen für die Fahrradmitnahme zu vereinheitlichen. Diesem Ziel sind wir heute einen großen Schritt nähergekommen.“

„Die weitgehend vereinheitlichte Regelung zur Fahrradmitnahme im Regionalverkehr ist für unsere Fahrgäste sicherlich ein Gewinn und geht in die richtige Richtung“, so auch David Weltzien, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio Baden-Württemberg. Lediglich auf einzelnen Strecken in fünf Verkehrsverbünden Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF), Waldshuter Tarifverbund (wtv), Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee (VHB), Verkehrsverbund TUTicket (TUTicket) und Verkehrsverbund Rottweil (VVR) im Süden und Südwesten von Baden-Württemberg gelten derzeit noch abweichende Regelungen. Aber auch hier sollen es eine schrittweise Angleichung an die landesweit einheitlichen Regelungen geben. 

Gleichzeitig wird auch die Definition der mitnahmeberechtigten Fahrräder nach und nach einheitlich gestaltet. Als Fahrräder gelten zukünftig neben dem klassischen Fahrrad auch Pedelecs und E-Bikes mit Pedalen. Bei ausreichenden Platzverhältnissen können auch Tandems, Fahrradanhänger oder Fahrradsonderkonstruktionen (z.B. Liegeräder, Dreiräder) kostenlos mitgenommen werden. Diese Regelungen haben noch nicht alle Verkehrsverbünde übernommen. FahrradfahrerInnen mit Sonderkonstruktionen und E-Bikes sollten sich daher sicherheitshalber vor Fahrtantritt über die Regelungen im jeweiligen Verbund erkundigen.

Da es in Baden-Württemberg viele Verkehrsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Anforderungen gibt, erfolgt eine Vereinheitlichung der Fahrradmitnahme im SPNV schrittweise zum jeweiligen Fahrplanwechsel. Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) hat zur begleitenden Kommunikation und Information der Fahrgäste gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC-BW) eine Faltkarte entwickelt, die im Internet aufgerufen werden kann und die aktuellen Regelungen transparent zusammenfasst. Auch eine gedruckte Version als Flyer mit weiteren Tipps zur Fahrradmitnahme ist unter info@nvbw.de bestellbar. 

Durch die neuen Verkehrsverträge wird aber nicht nur die Fahrradmitnahme im Land in den Zügen des SPNV künftig noch einfacher und komfortabler. Zusätzliche und vergrößerte Mehrzweckabteile erhöhen den Platz für die Mitnahme von Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern. Die Mehrzweckabteile werden bei allen Neufahrzeugen von außen deutlich gekennzeichnet werden und sind damit noch einfacher auffindbar. 

Je nach Strecke und Tageszeit werden sich vermutlich aber auch weiterhin Kapazitätsengpässe bei Nachfragespitzen nicht ganz vermeiden lassen. In diesem Fall gilt: Fahrgäste mit Rollstühlen oder mit Kinderwagen sowie Fahrgäste ohne Fahrräder ha-ben Vorrang. David Weltzien von der DB ergänzte: „Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir leider bei starker Nachfrage keine Mitnahmegarantie geben können.“ Eine kombinierte Nutzung von Fahrrad und Bahn ist dennoch auch hier möglich. In immer mehr Stationen gibt es attraktive Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen. Das Land fördert den Ausbau entsprechender Anlagen.

Auch sollten RadfahrerInnen beachten, dass beispielsweise gerade an warmen Sommerwochenenden mit plötzlichem Gewitter die Mitnahmekapazitäten einzelner Verbindungen ausgeschöpft sein können. Einen unbedingten Anspruch auf Beförderung des Fahrrades gibt es auch zukünftig nicht. Im Zweifelsfall entscheidet das Zugbegleitpersonal, das für die Sicherheit im Zug verantwortlich ist. „Wir bitten die radelnden Fahrgäste, den Anweisungen Folge zu leisten und somit zu einem sicheren und pünktlichen Eisenbahnbetrieb im Interesse Aller beizutragen. Fahrgäste ohne Rollstuhl, Kinderwagen, sperriges Gepäck oder Rad sollten im Gegenzug die Klappsitze in den Mehrzweckbereichen bei Bedarf unaufgefordert räumen. Wir setzen hier auf gegenseitige Rücksichtnahme“, so Minister Hermann.

Flyer Fahrradmitnahme zum Download (PDF)

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