Verkehrsvertrag 2.0

Verkehrsvertrag 2.0 für mehr Qualität im Regionalverkehr

Der Verkehrsvertrag 2.0 ist unter Dach und Fach. Damit haben das Land und die Eisenbahnverkehrsunternehmen einen wichtigen Baustein für mehr Qualität im Schienenpersonennahverkehr umgesetzt.

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Zwei Züge stehen sich an einem Bahnsteig gegenüber.

Wichtiges Instrument des Aktionsplans Qualität

Verkehrsminister Winfried Hermann machte deutlich, dass ein pünktlicher und kundenfreundlicher Personennahverkehr auf der Schiene für ihn eine hohe Priorität hat: „Bei der Verlässlichkeit und Sauberkeit auf manchen Strecken im Land gibt es zu viel Luft nach oben. Da soll und muss sich etwas ändern, damit die Bahn als Verkehrsmittel wieder attraktiver wird.“ Deshalb hat das Land 2023 den „Aktionsplan Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“ aufs Gleis gesetzt – und mit dem Verkehrsvertrag 2.0 nun ein wesentliches Versprechen daraus in die Tat umgesetzt.

Minister Hermann sagte: „Entsprechende Ergänzungsvereinbarungen wurden nun für einen Großteil unserer Verkehrsverträge unterzeichnet. Sie sind ein zentrales Instrument im Zusammenspiel mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. In den Verträgen werden jetzt beispielsweise Strafen für nicht erbrachte Leistungen anders gewichtet und wir berücksichtigen dabei jetzt stärker das jeweilige Verschulden der Unternehmen. So setzen die neuen Regelungen wesentlich Anreize für die Unternehmen, sich zu verbessern. Es freut mich, dass wir zu dieser Einigung gefunden haben – vor allem auch für die Fahrgäste, die hoffentlich schon bald erste Qualitätssteigerungen feststellen können.“

Vier Maßnahmengruppen

Im Kern umfasst der „Verkehrsvertrag 2.0“ vier Maßnahmengruppen:

  • Qualität: Regelungen zur Änderung des Systems von Zahlungsminderungen und Vertragsstrafen für bessere und zuverlässigere Leistungen
  • Anschlüsse: Regelungen für erweiterte Leistungen der Anschlusssicherung und Störfallkommunikation
  • Baustellen: Regelungen für die Ausgestaltung des Schienenersatzverkehrs und der Baustellenplanung
  • Beschäftigte: Regelungen zur Personalkostenentwicklung

So soll die Qualität gesteigert werden

Wenn die Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines fremden Verschuldens – wie etwa durch Baustellen – deutliche Verspätungen einfahren oder sogar Verbindungen streichen müssen, werden die Unternehmen im Vergleich zu früher entlastet. Entlastet werden sie auch bei anderen Themen, die bei Vertragsschluss noch nicht absehbar waren, wie den Personalkosten (siehe unten). Das trägt der langen Laufzeit der Verträge von bis zu 15 Jahren Rechnung.

Sind die Qualitätsprobleme dagegen vom Unternehmen selbstverschuldet, fallen die Konsequenzen spürbarer aus. Es ist also deutlich wichtiger für die Unternehmen, ihr Bestes zu geben. Für zusätzliche Kontrolle wird das sogenannte Qualitätsscout-System neu etabliert.

Über die neue Gewichtung der Strafen hinaus gibt es eine Neuregelung, die eine höhere Vergütung bei besserer Qualität zulässt. Im Gegenzug werden Unterschreitungen bei der Qualität zukünftig mit einem weiteren Malus sanktioniert. Diese Neuregelung betrifft die Kriterien Sauberkeit, Schadensfreiheit der Züge und Fahrgastinformation bei Unregelmäßigkeiten.

Ersatzverkehr und Kommunikation bei Störungen

Auch für einen möglichst kundenfreundlichen Ablauf bei Störungen enthält der Verkehrsvertrag 2.0 Regelungen. So sieht er Neuregelungen in Bezug auf Schienenersatzverkehr, die Anschlusssicherung und die Störfallkommunikation vor. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden zusätzliches Personal einsetzen, um die Anschlusssicherung und die Störfallkommunikation für die betroffenen Fahrgäste im laufenden Betrieb zu verbessern. Auch der Schienenersatzverkehr soll besser geplant und umgesetzt werden.

Anpassung infolge unerwartet hoher Personalkostensteigerung

Die bisherigen Indexe für die Personalkosten werden auf den neuen Personalkostenindex Schienenpersonennahverkehr (PKI SPNV) umgestellt. Dadurch können besonders die Tarifänderungen angemessen berücksichtigt werden, die bei den Unternehmen zu einem Personalmehrbedarf führen, der bei der Kostenkalkulation für die Abgabe des Angebots noch nicht absehbar war.

Unverzichtbare Investition erfordert Kraftanstrengung  

Minister Hermann hob hervor, dass der Verkehrsvertrag 2.0 für das Land mit einer nicht unerheblichen finanziellen Anstrengung verbunden ist: „Wenn die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs nicht stimmt, steigen die Menschen nicht ein. Das ist aber wichtig für den Klimaschutz. Deshalb investieren wir trotz einer insgesamt angespannten Haushaltslage in den Verkehrsvertrag 2.0 – und damit in einen attraktiveren regionalen Schienenverkehr.“

Laut Prognosen ist aus der Anwendung des neuen Personalkostenindex sowie der finanziellen Abgeltung von zusätzlichen Aufgaben mit einem finanziellen Mehrbedarf von rund 160 Millionen Euro für die Jahre 2025 bis 2032 zu rechnen. Die finanziellen Auswirkungen der Anpassungen bei den Qualitätsvorgaben hingegen hängt stark von der Entwicklung der eigenverschuldeten Verspätungen und Zugausfällen ab. Der Vertrag greift ab sofort und die wesentlichen Regelungen gelten auch rückwirkend ab Anfang 2023.

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