Die 120 zusätzliche Parkplatzflächen entlang von Bundes- und Landesstraßen bieten Platz für neue Ladepunkte, um das Netz weiter zu verdichten. Das Verkehrsministerium gibt nach und nach weitere Parkplatzflächen für private Investoren frei, um die Klimaschutzziele weiter voranzubringen und die Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg auszubauen. Das Ziel bis zum Jahr 2030 sind 60.000 bis 100.000 öffentliche Ladepunkte. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte: „Die Elektrifizierung des Verkehrs spielt eine wichtige Rolle für den Klimaschutz. Dafür ist eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur notwendig. Um diese weiter auszubauen, braucht es geeignete Flächen. Diese stellen wir zur Verfügung.“
FlächenTOOL kommt gut an
Mit der Bereitstellung der Flächen über das FlächenTOOL der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur werden Angebot und Interessenten zusammengebracht. Das beschleunigt den Ausbau vor Ort. Im vergangenen Jahr hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg rund 130 bundes- und landeseigene Parkplatzflächen entlang von Bundes- und Landesstraßen für private Investoren zur Verfügung gestellt. Die Resonanz war mit 350 Anfragen auf die rund 40 gefragtesten Parkplatzflächen groß. 32 Flächen befinden sich in der Planung und eine ist bereits im Bau.
Johannes Pallasch, Leiter und Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur in der NOW GmbH: „Wir freuen uns, dass wir Baden-Württemberg weiterhin beim Ladeinfrastrukturausbau unterstützen können und sich unser FlächenTOOL hierfür als wertvolle Vermittlungsplattform erwiesen hat. Über das TOOL können private Investoren und Flächeninhaber, zum Beispiel Bundesländer oder Kommunen, einfach und schnell zueinander finden. Dass dies in der Praxis gelingt, zeigen zahlreiche Projekte, die in Baden-Württemberg und ganz Deutschland bereits über das FlächenTOOL entstanden sind.“
Formloses Verfahren und Prioritätsprinzip
Private Investoren können ihr Interesse an den online gestellten Parkplatzflächen formlos über die Plattform FlächenTOOL bekunden. Die Flächen werden nach dem Prioritätsprinzip für denjenigen reserviert, der sich zuerst meldet. Anschließend muss innerhalb von einem Monat ein Grobkonzept für das geplante Vorhaben einreichet werden. Zweit- und Drittbekunder werden auf eine Warteliste gesetzt.
Die höchstmögliche Anzahl an Stellplätzen ist im FlächenTOOL bereits festgelegt. Es ist jedoch möglich, dass aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen weniger Ladesäulen errichtet werden können.
Reservierung für ein Jahr
Das eingegangene Grobkonzept wird im Anschluss einheitlich durch das jeweilige Regierungspräsidium geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Flächen für ein Jahr reserviert. Untere Verwaltungsbehörden können nach eigener Prüfung eine Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ausstellen. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht. Der Vorhabenträger ist für die gesamte Projektentwicklung inklusive Antragstellung und Klärung der örtlichen Rahmenbedingungen selbst zuständig.
Private Investoren können formlos und ausschließlich über die Plattform FlächenTOOL für die online gestellten Parkplatzflächen Interesse bekunden. Die Flächen werden nach eingegangener Bewerbung für den Erstbekunder reserviert, da hier das Prioritätsprinzip gilt. Zweit- und Drittbekunder werden auf eine Warteliste gesetzt.
Der Erstbekunder wird anschließend aufgefordert, innerhalb einer Frist von einem Monat ein Grobkonzept bzgl. seines Vorhabens einzureichen. Das Konzept sollte das geplante Vorhaben klar darstellen und folgende Informationen enthalten: eine Hintergrundkarte, eingezeichnete Parkstände (bei fehlenden Markierungen eine grobe Einteilung), die erwartete Frequentierung des Parkplatzes, das Ladekonzept sowie der erwartete Kundenprofil (Business Model), den Standort und die Anzahl der Ladepunkte, technische Informationen zu den Ladepunkte, den Verlauf und Anschluss der Kabel an den Netzknoten, sonstige Ausstattungen, sowie gegebenenfalls weitere relevante Informationen. Die im FlächenTOOL angegebene Anzahl möglicher Stellplätze stellt die maximale Stellplatzanzahl dar. Wenn aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen an weniger Stellplätzen Ladesäulen errichtet werden können, ist dies mitzuteilen. Sollten Sie vom Netzbetreiber innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat keine Auskunft bzgl. des Netzanschlusses erhalten, kann diese Information nachgereicht werden.
Das eingegangene Grobkonzept wird im Anschluss einheitlich durch das jeweilige Regierungspräsidium geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Flächen intern für ein Jahr reserviert, sodass übrige Bekundungen zunächst zurückgestellt sind. Mit der Information über die interne Reservierung wird außerdem ein Muster einer Sondernutzungserlaubnis zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur versandt, mit dem der Bekunder auf die unteren Verwaltungsbehörden zugehen soll. Die unteren Verwaltungsbehörden können im Anschluss diese Sondernutzungserlaubnis nach eigener Prüfung ausstellen. Eine Gewährleistung auf Ausstellung der Sondernutzungserlaubnis, sowie weiterführende Ansprüche ergeben sich weder aus der Bekundung selbst, noch aus der Information über eine Reservierungsbestätigung. Die gesamte Projektentwicklung, inklusive Antragstellung, Klärung der örtlichen Rahmenbedingungen usw. obliegt dem Vorhabenträger.