„Mit der Freigabe der Zuschussmittel für die Bahnübergangsbeseitigung in Titisee-Neustadt unterstützt das Land nachhaltig die städtebauliche Entwicklung von Titisee-Neustadt“, teilte Staatssekretärin Gisela Splett in Stuttgart mit.
In den vergangenen 30 Jahren hatte sich Neustadt sehr stark in Ost-West-Richtung entlang der Gutach und der Bundesstraße 31 ausgedehnt. Die entstandenen Stadtteile wurden wegen der topografischen Gegebenheiten nur an einigen wenigen Stellen miteinander verbunden.
Trotz der räumlichen Nähe können Ziele in der Unterstadt von der B 31 aus nur über einen langen Umweg erreicht werden. Ebenfalls gestaltet sich die Verbindung zwi-schen Oberstadt und Unterstadt für den Kfz-Verkehr nur sehr umständlich. Im Rah-men eines Stadtentwicklungskonzeptes wurden die jetzigen Planungsüberlegungen erarbeitet. Danach ist neben dem bereits fertig gestellten Kreisverkehrsplatz an der Anschlussstelle Neustadt-Mitte eine neue Verbindungsstraße mit Bahnunterführung zwischen dem Kreisverkehrsplatz an der B 31 und der Gutachstraße vorgesehen. Im Zusammenhang mit dieser neuen Anbindung kann der vorhandene Bahnübergang „Neustadt I“ entfallen. Für den entfallenden Bahnübergang wird ein Geh- und Rad-weg bis zur vorhandenen Unterführung beim Bahnhof angelegt, der sich in ca. 500 m Entfernung befindet.
Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der BÜ-Beseitigung sind kreuzungsbedingt gemäß § 13 EKrG (Kostentragung: 1/3 Bund, 1/3 Bahn, 1/3 Stadt). Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 4,976 Mio. €. Davon beträgt der Kostenanteil der Stadt ca. 1,659 Mio. €. Für das Vorhaben erhält die Stadt Titisee-Neustadt eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG).
Der Baubeginn ist noch im Jahre 2013 vorgesehen.