Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Beschwerde des Landes gegen einen Vollstreckungsbeschluss im Verfahren um den Luftreinhalteplan in Stuttgart zurückgewiesen hat, bedauerte der Amtschef des Ministeriums, Prof. Uwe Lahl, am Freitag die erneute Verurteilung des Landes zu schärferen Maßnahmen, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel einzuhalten.