Zur Lärmbelastung durch Motorräder erreichen das Ministerium für Verkehr zahlreiche Bürgerbeschwerden. Häufig geht es um beliebte Motorradstrecken, die vor allem an Wochenenden und zu Urlaubszeiten stark befahren werden und damit für die Anwohner eine große Belastung darstellen. In solchen Fällen wird von den zuständigen Verkehrsbehörden beispielsweise geprüft, ob die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen für Motorräder vorliegen. Aber ein wichtiger Ansatzpunkt liegt auch bei der Lärmquelle selbst, nämlich dem Motorrad.
Schon bei der Zulassung von neuen Motorradtypen (sog. Typgenehmigung) muss der Grundstein gelegt werden, dass zu hohe Lärmemissionen vermieden werden. Insbesondere das zugehörige Messverfahren für solche Typgenehmigungen bedarf weiterer Verbesserungen, für die sich die Landesregierung schon seit längerem beim Bund und bei der EU einsetzt.
Neben den technischen Aspekten bestimmt insbesondere das individuelle Fahrverhalten des Fahrzeugführers maßgeblich die Lärmentwicklung. Um dies in das Bewusstsein der Fahrerinnen und Fahrer zu rücken, hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sogenannte Motorradlärm-Displayanzeigen entwickeln lassen, mit denen den Fahrern und Fahrerinnen zu lauter Maschinen ihr Fehlverhalten vor Augen geführt wird. Die im Auftrag des Landes durchgeführten Modellversuche mit Motorradlärm-Displayanzeigen zeigen, dass eine wahrnehmbare Minderung der Lärmbelastung erreicht werden kann. Im Jahr 2019 und 2020 hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit einem Förderprogramm Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Anschaffung von Motorradlärm-Displays unterstützt.
Weitere Informationen zu den Motorradlärm-Displayanzeigen finden Sie unter: Bericht zur Senkung des Motorradlärms durch den Einsatz von Motorradlärm-Displayanzeigen (PDF).