Beratungsgutschein bei Umstieg

E-Bus-Umstieg

Das Verkehrsministerium fördert den Umstieg auf E-Busse mit dem Beratungsgutschein in Höhe von 2.500 Euro. Berechtigt sind Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

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Frau steigt mit ihrem E-Bike in einem Bus ein.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wird die Förderung
zum Ende des Jahres 2023 einstellen.
Sie können bis einschließlich 31.12.2023 Anträge stellen.

Wie viel?

2.500 Euro ist Ihr Beratungsgutschein für E-Busse wert, den Sie von uns bekommen. Damit informiert Sie ein ÖPNV-Consulting-Unternehmen umfangreich. Eine Liste über förderfähige Consulter finden Sie unter www.l-bank.de.

Für wen?

Wir fördern Sie, wenn Sie ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg sind.

Weitere Voraussetzungen:

  • Das Datum der Beratung darf nicht vor dem 01.09.2018 liegen.
  • Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto, nachzuweisen durch eine Rechnung.

Wie funktioniert das?

Wichtige Hinweise:

  • Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
  • Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen

Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!

Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/beratungsgutschein-e-bus
Hotline: 0721 150-1388
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider)

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