Wie viel?
2.500 Euro ist Ihr Beratungsgutschein für E-Busse wert, den Sie von uns bekommen. Damit informiert Sie ein ÖPNV-Consulting-Unternehmen umfangreich. Eine Liste über förderfähige Consulter finden Sie unter www.l-bank.de.
Für wen?
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg sind.
Weitere Voraussetzungen:
- Das Datum der Beratung darf nicht vor dem 01.09.2018 liegen.
- Beratungskosten in Höhe von mindestens 2.500 Euro netto, nachzuweisen durch eine Rechnung.
Wie funktioniert das?
Beratungskosten in Höhe von min. 2.500 Euro, nachgewisen durch eine Rechnung, sind die Voraussetzung für die Förderung.
Mit der Rechnung als Nachweis beantragen Sie den Beratungsgutschein bei der L-Bank unter: www.l-bank.de/beratungsgutschein-e-bus
Die L-Bank überweist Ihnen gerne den Betrag von 2.500 €.
Wichtige Hinweise:
- Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel und in Reihenfolge des Eingangs bei der L-Bank. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu De-minimis-Beihilfen
Starten Sie mit uns in die neue Mobilität!
Kontakt L-Bank
E-Mail elektromobilitaet@l-bank.de
www.l-bank.de/beratungsgutschein-e-bus
Hotline: 0721 150-1388
(Servicezeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16.30 Uhr; kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und –provider)