Seit dem 17. Juni 2026 ist das vorübergehend eingestellte Programm Charge@BW wieder für den Teilbereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Antragsstellungen geöffnet. Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht mehr förderfähig. Nutzen Sie hierfür bitte das Bundesprogramm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ vom 16. März 2026.
Was?
- Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg
- optional darf die Hälfte (50 Prozent) der öffentlich geförderten Ladepunkte exklusiv für das Laden von E-Carsharing-Fahrzeugen und E-Taxis reserviert werden
Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Wie viel?
Sie erhalten pro Ladepunkt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.500 Euro.
Für wen?
Antragsberechtigt sind Sie als:
- Einzelunternehmen
- Einzelkaufleute
- Freiberuflerinnen und - berufler
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
- Kommanditgesellschaften
- offene Handelsgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Partnerschaftsgesellschaften
- eingetragene Vereine
- Genossenschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG)
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- öffentliche Anstalten
- Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und
- Unternehmergesellschaften.
Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Die vollständigen Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie auf der Förderseite der L-Bank.














