Falsch geparkte Autos sind ein Sicherheitsrisiko. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn sie auf Radwegen oder Fußwegen parken. Dagegen hilft eine regelmäßige schnelle Kontrolle. Doch heutzutage werden Falschparker:innen noch immer manuell kontrolliert. Das ist sehr zeitaufwendig. Die Digitalisierung macht das zukünftig einfacher.
Mehr Effizienz dank Scan-Fahrzeugen
Sogenannte Scan-Fahrzeuge können bei der Kontrolle unterstützen. Sie sind mit verschiedenen Sensoren ausgestattet. Fahren sie an einer Straße und Parkplätzen entlang, können sie Falschparker:innen erkennen und ahnden. Dafür machen sie ein Foto und erfassen das Kennzeichen. In besonders gefährlichen Situationen kann schnell reagiert und Falschparker:innen zum Beispiel abgeschleppt werden. Scan-Fahrzeuge helfen somit auch Radwege, Busspuren und Fußwege freizuhalten.
Erste Testversuche in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg erlaubt den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Kontrolle von Parkräumen. Das regelt das Landesmobilitätsgesetz seit März 2025.
Um die Technik in der Praxis zu testen, hat das Verkehrsministerium im April 2025 mehrere Pilotprojekte gestartet. Nacheinander fahren die Scan-Fahrzeuge für mehrere Wochen an der Universität Hohenheim, in Heidelberg, Mannheim, Waldshut-Tiengen und in Freiburg.
Häufige Fragen zu den Scan-Fahrzeugen
Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen ist neu in Baden-Württemberg. Das sind Antworten auf häufige Fragen (Stand: Juli 2025)
Fragen zur Kontrolle
Scan-Fahrzeuge kontrollieren parkende Fahrzeuge auf Parkberechtigungen. Mit Hilfe eines Scanners werden Fahrzeugkennzeichen erfasst und mit der hinterlegten Parkberechtigung abgeglichen.
Die übliche manuelle Kontrolle durch Personal ist kostenintensiv und aufwändig. Das Scan-Fahrzeug ist schneller und kostengünstiger. Gemeinden können damit ihren Parkraum effizienter kontrollieren.
Ja. Scan-Fahrzeuge können deutlich mehr Fahrzeuge kontrollieren als das bisher händisch der Fall ist. Parkverstöße lassen sich damit eher finden und ahnden.
Das sorgt dafür, dass mehr Fahrzeuge zukünftig sicherer abgestellt werden. Andere Verkehrsteilnehmende wie Busse, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen werden dadurch weniger behindert.
Ja. Das Landesmobilitätsgesetz ermöglicht den Einsatz von Scan-Fahrzeugen seit März 2025.
Aktuell sind noch keine Scan-Fahrzeuge dauerhaft im Einsatz. Grundsätzlich kann jede Gemeinde sie einsetzen. Das Verkehrsministerium testet die Technologie seit April 2025 an mehreren Orten im Land. Bereits beendet sind die Tests an der Universität Hohenheim. Geplant sind noch Fahrten in Heidelberg, Mannheim, Waldshut-Tiengen und Freiburg.
Scan-Fahrzeuge können verschiedene Parkberechtigungen kontrollieren. Entscheidend ist dafür, dass die Parkberechtigungen in einer Kommune digital gespeichert sind. Kontrolliert werden können dann Bewohnerparken, Kurzzeitparken und Sonderparken.
Falsch abgestellte Fahrzeuge zum Beispiel auf Radwegen und Busspuren werden ebenfalls kontrolliert.
Die Scan-Fahrzeuge sind durch Beschriftungen und ihren Aufbau als solche erkennbar.
Das ist ausgeschildert beziehungsweise durch Schilder und Markierungen erkennbar.
Ja, das erkennen die Fahrzeuge. Kurzes Anhalten zum Einsteigen oder Aussteigen wird deshalb nicht geahndet. Gleiches gilt fürs Einladen und Ausladen. Die Scan-Fahrzeuge durchfahren die Bereiche zweimal im Abstand von wenigen Minuten. Deswegen können sie Haltevorgänge von Parkvorgängen unterschieden.
Nein, Scan-Fahrzeuge kontrollieren nicht lückenlos. Sie sind eine technische Verbesserung der bestehenden Parkkontrollen zu Fuß, die jeweils nur stichprobenhaft erfolgt.
Zuständig ist die Behörde, die auch sonst in einer Kommune den Parkraum kontrolliert.
Nein, das geschieht nicht automatisch. Über Sanktionen entscheidet weiterhin die zuständige Behörde. Die erhobenen Daten der Scan-Fahrzeuge werden zuvor durch das Personal geprüft.
Fragen zu Schwerbehindertenparkausweise
Ja. Das Scan-Fahrzeug hat viele Vorteile für die Verkehrssicherheit, Förderung nachhaltiger Mobilität und Gerechtigkeit im Straßenverkehr. Gehwege, Überwege und Parkplätze für Menschen mit Behinderung können besser freigehalten werden.
Noch können Scan-Fahrzeuge diese Ausweise nicht erkennen. Das liegt daran, dass sie nicht auf das jeweilige Kennzeichen ausgestellt sind und bislang analog vorliegen. Ein digitalisierter Ausweis könnte helfen, dass auch diese Ausweise digital erfasst werden können.
Nein. Unsere Empfehlung an die Kommunen lautet, dass bei digitalen Kontrollen der Parkberechtigungen durch Scan-Fahrzeuge eine manuelle Sichtkontrolle der aufgefallenen Fahrzeuge stattfindet. Das hat den Vorteil, dass Mitarbeitende der Behörden gezielt nur die Fahrzeuge mit anscheinendem Parkverstoß aufsuchen und nicht mehr alle Fahrzeuge kontrollieren müssen. Ein ausliegender Parkausweis für Menschen mit Behinderung würde dann vom Personal erkannt werden und eine unrechtmäßige Beanstandung wird fallengelassen. Flächen, auf denen das Parken für alle verboten ist, zum Beispiel Kreuzungsbereiche werden automatisiert vom Scan-Fahrzeug erfasst.
Eine Datenbank beziehungsweise eine App-Anbindung kann eine Lösung sein. Menschen mit Behinderung könnten dort diverse Kennzeichen verschiedener Fahrzeuge hinterlegen und dann angeben, mit welchem sie jeweils parken werden. Für Menschen ohne Smartphone oder Internetzugang könnte es eine kommunale Hotline geben, bei der man das Kennzeichen für einen Tag aktivieren kann. Eine zweite Lösung wäre, dass man einen RFID-Chip in den Parkausweis integrieren könnte, welcher vom Scan-Fahrzeug ausgelesen werden kann.
Fragen zum Datenschutz
Ja. Es werden Kennzeichen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum erfasst und mit einer Datenbank von Parkberechtigungen abgeglichen.
Das Scan-Fahrzeug erfasst folgende Daten:
- Bild des geparkten Fahrzeugs
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Standort des Fahrzeugs
- Zeitpunkt der Kontrolle
Daten von Fahrzeugen, die ohne Berechtigung abgestellt wurden oder falsch parken, werden für die Dauer eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht.
Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten unverzüglich gelöscht.
In Zusammenarbeit mit dem Extern: Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (Öffnet in neuem Fenster) wurden Regeln entwickelt, dass der Datenschutz gewahrt bleibt. Kennzeichen werden verschlüsselt, Personen verpixelt und Daten schnellstmöglich gelöscht.
Nein. Eine weitere Verwendung der Daten über die digitale Parkraumkontrolle hinaus ist ausgeschlossen.
Nein. Die Kontrolle durch Scan-Fahrzeuge ist eine notwendige Erleichterung für Behörden. Die Möglichkeit eines Widerspruchs würde dem gewünschten Effekt entgegenstehen.
Nein. Amtliche Kennzeichen an Kraftfahrzeugen müssen stets gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein.
Fragen zum Test in Mannheim und Heidelberg
Die Scan-Fahrzeuge kontrollieren regelmäßig ab September in beiden Städten. Zur notwendigen Kartierung der Gebiete sind die Fahrzeuge bereits im Vorfeld aktiv ohne dabei zu kontrollieren.
- In Heidelberg wird die Bahnstadt und die Altstadt kontrolliert.
- In Mannheim wird die Neckarstadt kontrolliert.
Schilder weisen in den Gebieten auf die Kontrollen hin.
- In Heidelberg steht die Kommunikation und die Anbindung an die städtischen Parkberechtigungen im Vordergrund.
- In Mannheim wird der Fokus auf die Kontrolle des Falschparkens gelegt.
Vom Scan-Fahrzeug entdeckte Verstöße werden durch geschulte Kontrollkräfte bewertet. Beide Städte behalten sich vor Parkverstöße, vor allem das gefährliche Falschparken, zu ahnden.