Falsch geparkte Autos sind ein Sicherheitsrisiko. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn sie auf Radwegen oder Fußwegen parken. Dagegen hilft eine regelmäßige schnelle Kontrolle.
Mehr Effizienz dank Scan-Fahrzeugen
Heutzutage werden Falschparker:innen noch manuell kontrolliert. Das ist sehr zeitaufwendig. Die Digitalisierung macht das zukünftig einfacher.
Sogenannte Scan-Fahrzeuge können bei der Kontrolle unterstützen. Sie sind mit verschiedenen Sensoren ausgestattet. Fahren sie an einer Straße und Parkplätzen entlang, können sie Falschparker:innen erkennen und ahnden. Dafür machen sie ein Foto und erfassen das Kennzeichen. In besonders gefährlichen Situationen kann schnell reagiert und Falschparker:innen zum Beispiel abgeschleppt werden. Scan-Fahrzeuge helfen somit auch Radwege, Busspuren und Fußwege freizuhalten.
Erste Testversuche in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg erlaubt den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Kontrolle von Parkräumen. Das regelt das Landesmobilitätsgesetz seit März 2025.
Um die Technik in der Praxis zu testen, hat das Verkehrsministerium außerdem einen Testversuch gestartet. An der Universität Hohenheim in Stuttgart werden Parkplätze mit einem Scan-Fahrzeug kontrolliert.
Häufige Fragen zu den Scan-Fahrzeugen
Der Einsatz von Scan-Fahrzeugen ist neu in Baden-Württemberg. Das sind Antworten auf häufige Fragen (Stand: April 2025)
Fragen zur Kontrolle
Scan-Fahrzeuge kontrollieren parkende Fahrzeuge auf Parkberechtigungen. Mit Hilfe eines Scanners werden Fahrzeugkennzeichen erfasst und mit der hinterlegten Parkberechtigung abgeglichen.
Die übliche manuelle Kontrolle durch Personal ist kostenintensiv und aufwändig. Das Scan-Fahrzeug ist schneller und kostengünstiger. Gemeinden können damit ihren Parkraum effizienter kontrollieren.
Ja. Scan-Fahrzeuge können deutlich mehr Fahrzeuge kontrollieren als das bisher händisch der Fall ist. Parkverstöße lassen sich damit eher finden und ahnden.
Das sorgt dafür, dass mehr Fahrzeuge zukünftig sicherer abgestellt werden. Andere Verkehrsteilnehmende wie Busse, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen werden dadurch weniger behindert.
Ja. Das Landesmobilitätsgesetz ermöglicht den Einsatz von Scan-Fahrzeugen seit März 2025.
Aktuell sind noch keine Scan-Fahrzeuge dauerhaft im Einsatz. Grundsätzlich kann jede Gemeinde sie einsetzen. Das Verkehrsministerium testet die Technologie außerdem seit April 2025 an der Universität Hohenheim.
Scan-Fahrzeuge können verschiedene Parkberechtigungen kontrollieren. Entscheidend ist dafür, dass die Parkberechtigungen in einer Kommune digital gespeichert sind. Kontrolliert werden können dann Bewohnerparken, Kurzzeitparken und Sonderparken.
Falsch abgestellte Fahrzeuge zum Beispiel auf Radwegen und Busspuren werden ebenfalls kontrolliert.
Die Scan-Fahrzeuge sind durch Beschriftungen und ihren Aufbau als solche erkennbar.
Das ist ausgeschildert beziehungsweise durch Schilder und Markierungen erkennbar.
Ja, das erkennen die Fahrzeuge. Kurzes Anhalten zum Einsteigen oder Aussteigen wird deshalb nicht geahndet. Gleiches gilt fürs Einladen und Ausladen. Die Scan-Fahrzeuge durchfahren die Bereiche zweimal im Abstand von wenigen Minuten. Deswegen können sie Haltevorgänge von Parkvorgängen unterschieden.
Nein, Scan-Fahrzeuge kontrollieren nicht lückenlos. Sie sind eine technische Verbesserung der bestehenden Parkkontrollen zu Fuß, die jeweils nur stichprobenhaft erfolgt.
Zuständig ist die Behörde, die auch sonst in einer Kommune den Parkraum kontrolliert.
Nein, das geschieht nicht automatisch. Über Sanktionen entscheidet weiterhin die zuständige Behörde. Die erhobenen Daten der Scan-Fahrzeuge werden zuvor durch das Personal geprüft.
Fragen zum Datenschutz
Ja. Es werden Kennzeichen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum erfasst und mit einer Datenbank von Parkberechtigungen abgeglichen.
Das Scan-Fahrzeug erfasst folgende Daten:
- Bild des geparkten Fahrzeugs
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Standort des Fahrzeugs
- Zeitpunkt der Kontrolle
Daten von Fahrzeugen, die ohne Berechtigung abgestellt wurden oder falsch parken, werden für die Dauer eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht.
Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten unverzüglich gelöscht.
In Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit wurden Regeln entwickelt, dass der Datenschutz gewahrt bleibt. Kennzeichen werden verschlüsselt, Personen verpixelt und Daten schnellstmöglich gelöscht.
Nein. Eine weitere Verwendung der Daten über die digitale Parkraumkontrolle hinaus ist ausgeschlossen.
Nein. Die Kontrolle durch Scan-Fahrzeuge ist eine notwendige Erleichterung für Behörden. Die Möglichkeit eines Widerspruchs würde dem gewünschten Effekt entgegenstehen.
Nein. Amtliche Kennzeichen an Kraftfahrzeugen müssen stets gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein.
Fragen zum Test an der Universität Hohenheim
Das Scan-Fahrzeug fährt ab dem 14. April 2025 auf dem Gelände der Universität Hohenheim.
Kontrolliert wird in insgesamt sechs verschiedenen Parkzonen.
An der Universität Hohenheim gibt es perfekte Voraussetzungen für einen Test. Das Scan-Fahrzeug muss wissen, wer bereits ein Parkticket gelöst hat und wer nicht. In Hohenheim liegen diese Daten schon digital vor. Dort muss an den Parkscheinautomaten das Kennzeichen eingegeben werden.
Es handelt sich um einen reinen Testversuch. Deshalb werden mit dem Scan-Fahrzeug gefundene Falschparker:innen nicht geahndet. Aber Achtung: Natürlich finden weiterhin manuelle Kontrollen durch Ordnungskräfte statt.