Pilotprojekt Hohenheim
Im Pilotprojekt in Hohenheim wurde seit Mai 2025 die digitale Parkraumkontrolle getestet. Aufgrund der bereits vorhandenen Parkscheinautomaten mit Kennzeicheneingabefunktion bot das Gebiet die idealen Voraussetzungen für einen schnellen Versuchsstart. Dadurch konnte bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des Landesmobilitätsgesetzes mit den Kontrollfahrten begonnen werden. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland mit einer rechtlichen Grundlage für die digitale Parkraumkontrolle.
Große Zeitersparnis bei Kontrollen
Die Steigerung der Effizienz der Kontrollen konnte im Versuch eindrucksvoll bewiesen werden. Das Gebiet wurde an den Testtagen dreimal täglich kontrolliert. Dabei zeigte sich, dass das Fahrzeug je Kontrollfahrt etwa eineinviertel Stunden benötigte, während eine Fußstreife für eine Vollüberprüfung bis zu sieben Stunden aufwenden müsste. Dies entspricht einer rund sechsfachen Effizienzsteigerung. Das Kontrollgebiet an der Universität Hohenheim ist für die Ausschöpfung des vollen Potenzials des Scan-Fahrzeugs zu klein. Die Ergebnisse lassen bei einer größeren Kontrollfläche noch höhere Effizienzgewinne erwarten.
Verkehrsminister Winfried Hermann resümierte: „Selbst auf den eher verstreuten Parkflächen an der Universität Hohenheim konnten wir schon eine massive Effizienzsteigerung sehen. Mit diesen Erfahrungen können wir optimistisch auf den Einsatz in den Pilotstädten blicken. Auf den zusammenhängenden Straßen mit vielen Parkplätzen in den Innenstädten können die Scan-Fahrzeuge ihre Stärken voll ausspielen. Gerade dort, wo die Gefahren und Beeinträchtigungen durch falsch geparkte Fahrzeuge am größten sind, können sie für deutlich mehr Effizienz bei der Kontrolle sorgen.“
Weitere Modellversuche sind in Heidelberg, Mannheim, Freiburg und Waldshut-Tiengen geplant. Die Ergebnisse der Modelversuche werden in einem Leitfaden gebündelt und allen Kommunen zu Verfügung gestellt, um eine zügige Einführung zu unterstützen.
Sichere Datenabfrage
Neben dem eigentlichen Einsatz des Scan-Fahrzeugs testete die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) zusammen mit dem vom Ministerium für Verkehr beauftragten Dienstleister DCX Innovations auch das gesamte Datenmanagement im Hintergrund. Hierbei wurde insbesondere das Zusammenspiel zwischen Parkscheinautomat, Kamera-Daten und Speichersystemen einem Praxistext unterzogen. Die notwendigen digitalen Schnittstellen wurden erfolgreich geschaffen und können auch zukünftig von der PBW sowie den Kommunen weiterverwendet werden. Das System funktionierte nach einigen Justierungen einwandfrei.
Der Datenschutz wurde durch Kennzeichenverschlüsselungen und Unkenntlichmachung von Personen sichergestellt. Grundsatz bei der digitalen Parkraumkontrolle ist: Bei korrektem Parken werden die Daten sofort wieder gelöscht. Sollten Verstöße vorliegen, werden die Daten ans Ordnungsamt übermittelt und dort durch Mitarbeitende überprüft. Nach Abschluss des Ordnungswidrigkeitsverfahrens werden die Daten ebenfalls gelöscht.
Digitale Parkraumkontrolle
Das Verfahren hinter der digitalen Parkraumkontrolle basiert auf der automatischen Erkennung von Kennzeichen. Autofahrerinnen und Autofahrer geben am Parkscheinautomat ihr Kennzeichen ein. Das Scan-Fahrzeug erfasst im Vorbeifahren die Kennzeichen der geparkten Fahrzeuge und nimmt einen Abgleich mit den tatsächlichen Parkberechtigungen vor. Gibt es keine Übereinstimmung, folgt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, auch wenn im Pilotversuch auf diesen Schritt noch verzichtet wurde. Auch falsch geparkte Fahrzeuge, also Autos, die unabhängig vom Lösen einer Parkberechtigung etwa in einer Einfahrt oder einer Feuerwehrzufahrt abgestellt sind, kann das Scan-Fahrzeug erkennen.
Digitale Parkraumkontrolle trägt zur Verkehrssicherheit bei, da Rad- und Busspuren ebenso wie absolute Halteverbote durch eine bessere Kontrolle weniger leichtfertig zugestellt werden. Das Deutsche Institut für Urbanistik sowie die Unfallforschung der Versicherer gehen davon aus, dass in etwa jeder fünfte Unfall innerorts in Zusammenhang mit ruhendem Verkehr steht, beispielsweise aufgrund von auftretenden Sichtbehinderungen.
Die erhöhte Effizienz des Scan-Cars gegenüber dem herkömmlichen Verfahren entlastet zudem das Kontrollpersonal. Die Ahndung von Parken ohne Parkschein ist darüber hinaus ein Beitrag zu mehr Verkehrsgerechtigkeit.
Rechtsgrundlage Landesmobilitätsgesetz
Grundlage für die digitale Parkraumkontrolle ist das im März 2025 in Kraft getretene Landesmobilitätsgesetz Baden-Württemberg (LMG). In Deutschland ist Baden-Württemberg das erste Land mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage und damit bundesweit Vorreiter. Im europäischen Ausland ist die Kontrolle von Parkberechtigungen durch Scan-Cars seit Jahren gängige Praxis.

















