Erklärung
Das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket im Juni bis August 2022 wurde von den Bürger:innen gut angenommen, weil es die Ausgaben für Mobilität deutlich gedämpft und die Nutzung des ÖPNV vereinfacht hat. Um an diesen Erfolg anzuknüpfen, führen Bund und Länder zum 01. Mai 2023 das Deutschlandticket als preislich attraktives bundesweit gültiges Nahverkehrsticket in Form eines monatlich kündbaren Abonnements ein. Durch die Einführung des Deutschland-Tickets mit einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat wird den Verkehrsunternehmen ein Großteil der Einnahmequellen wegbrechen. Zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket stellen Bund und Länder entsprechende finanzielle Mittel bereit.
Richtlinie
Richtlinie Deutschland-Ticket BW 2023 (PDF, barrierefrei)
Anlagen und weitere Informationen
Handreichung Deutschland-Ticket 2023 – Stand 22.03.2023 (PDF, nicht barrierefrei)
Kurzantrag zum 06.04.2023
Anlage 1: AT-Antrag (Word-Datei, nicht barrierefrei)
Anlage 2a: Vollmacht AT an Verbund (Word-Datei, nicht barrierefrei)
Anlage 2b: Vollmacht kreiseigene Gemeinden an AT (Word-Datei, nicht barrierefrei)
Anlage 3: Sammelantrag Verbund (Word-Datei, nicht barrierefrei)
Anlage 4: Wirkung Deutschland-Ticket (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Langantrag zum 30.09.2023
Anlage 1: AT-Antrag zum Deutschland-Ticket (Langantrag) (Word-Datei, nicht barrierefrei)
Anlage 2a): Vollmacht AT an Verbund (Word-Datei, nicht barrierefrei)
Anlage 2b): Vollmacht kreiseigene Gemeinde an AT (Word-Datei, nicht barrierefrei)
Anlage 3: Sammelantrag Verbünde Deutschland-Ticket (Word-Datei, nicht barrierefrei)
Muster: Nebenrechnung zu Ziffer 3.6 im AT-Antrag (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Deutschland-Ticket Jugend BW
Vollmacht und AT Antrag D-Ticket Jugend BW (Word-Datei, nicht barrierefrei)