Was wird gefördert?
Das Land fördert die Transformation zur nachhaltigen Mobilität auch in der Luftfahrt. Hierzu wird ein Programm zur Förderung von elektrischen Startwinden für den Segelflugbetrieb eingerichtet.
Gefördert werden dabei Investitionskosten zur Anschaffung und Installation von elektrischen Startwinden.
Wer kann Fördermittel erhalten?
Betreiber von Verkehrs- und Sonderlandeplätzen im Sinne des § 49 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie Betreiber von Segelfluggeländen im Sinne des § 54 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Angaben zur Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses als Anteilsfinanzierung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Jedoch ist die Zuwendung pro Antragsteller auf 75.000 Euro begrenzt.
Antrag
Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis spätestens 31. Juli 2026 beim Ministerium für Verkehr einzureichen.















