Förderprogramm

Haltestellenerfassung

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Frau wartet an Haltestelle auf einen hereinfahrenden gelben Bus.

Beschreibung

Der Ausbau einer barrierefreien Reiseinfrastruktur für in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen ist durch die für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständigen Behörden (Aufgabenträger) im Personenbeförderungsrecht gesetzlich normiert.

Darüber hinaus ist auch eine zuverlässige Auskunft darüber, welche Routen Reisende mit spezifischen Mobilitätsanforderungen nutzen können, im Sinne einer vollständigen Barrierefreiheit erforderlich. Die Roadmap zur Beauskunftung barrierefreier Reiseketten des DELFI-Vereins sieht eine Verbesserung der Erfassung von Haltestellen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit vor.

Das Ziel der Roadmap ist es, in den Fahrgastinformationssystemen Informationen zu barrierefreien Wegen, im Optimalfall inklusive Umleitungen im Störungsfall, bereitzustellen. Die geplante flächendeckende Umsetzung konnte bis zum Ende des Jahres 2021 nicht realisiert werden, weswegen eine Verlängerung des Förderprogramms durchgeführt wird. Die Zielsetzung auf vollständige Erfassung aller ÖPNV-Haltestellen im Land hinsichtlich ihrer baulichen Situation wird auf Ende des Jahres 2023 festgelegt.

Gegenstand der Förderung

Zuständig für die Erfassung der Haltestellen ist der jeweilige Aufgabenträger. Um die Erfassung aller Haltestellen im Land aktiv voranzutreiben, hat das Land Baden-Württemberg das Förderprogramm Haltestellenerfassung aufgelegt mit welchem die Aufgabenträger bei der Erfassung finanziell unterstützt werden.

Die Erfassung der Haltstellen hat vor Ort nach einheitlichen Kriterien gemäß des DELFI-Kataloges sowie weitere den DELFI-Katalog ergänzende Kriterien zur vollständigen Haltestellenerfassung zu erfolgen. Die Erfassung der DELFI-Kriterien wird mit einem pauschalen Fördersatz in Höhe von 40 € pro zu erfassenden Haltestelle gefördert (Basisförderung). Werden zusätzliche, über den DELFI-Katalog hinausgehende Kriterien erfasst, wird dies mit einem zusätzlichen pauschalen Fördersatz in Höhe von 15 € pro zu erfassender Haltstelle gefördert (Zusatzförderung).

Die Aufgabenträger werden neben der finanziellen Förderung auch dahingehend unterstützt, dass eine durch das Land beschaffene Erfassungs-App kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Den Aufgabenträgern steht es jedoch frei, andere Erfassungstools zu verwenden. In diesem Fall sind die Aufgabenträger verpflichtet, die erfassten Daten in einer durch das Land definierten Form bereitzustellen (Siehe Technischen Richtlinie und deren Anlagen).

Kontakt:

Ministerium für Verkehr
Referat 34 – Kommunaler ÖPNV

Fragen und Anmerkungen zum Förderprogramm richten Sie gerne an
haltestellenerfassung@vm.bwl.de

Fragen und Anmerkungen zur Erfassung und zur technischen Umsetzung richten Sie gerne an die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg unter bfrk@nvbw.de. Dort erhalten Sie auch die im Förderprogramm genannten vollständigen Haltestellenlisten für jeden Aufgabenträger.

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