Was wird gefördert?
Eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen auf klima- und umweltschonende Elektrofahrzeuge umsteigen. Ohne diese Antriebswende sind die Klimaziele Deutschlands nicht erreichbar. Daher fördert das Land Baden-Württemberg über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur. Die zuwendungsfähigen Kosten können der Anlage 1 e der VwV-LGVFG entnommen werden.
Wer kann Fördermittel erhalten?
- Gemeinden und Landkreise
- Kommunale Zusammenschlüsse, insbesondere Zweckverbände
- Bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zusammenhängenden Maßnahmen.
Angaben zur Höhe der Förderung
Durch Ladeinfrastruktur und den zugehörigen Netzanschluss werden in der Regel je Million Euro zuwendungsfähiger Investitionskosten weit mehr als 25 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart. Das Vorhaben leistet einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz. Daher ist eine Förderung in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten möglich, zuzüglich der in der VwV-LGVFG vorgesehenen Planungskostenpauschale in Höhe von 20 Prozent.
Antrag stellen und loslegen
- Melden Sie Ihre Maßnahmen zur Aufnahme in das Förderprogramm an.
- Stellen Sie nach erfolgreicher Aufnahme in das Programm innerhalb von drei Jahren einen Förderantrag.
- Nach der Bewilligung des Antrags kann die Realisierung Ihres Vorhabens beginnen.
Die Anmeldung und den Förderantrag richten Sie bitte an das zuständige Regierungspräsidium, das Sie gerne beratend unterstützt.
Programmanmeldung
Vorhaben im Bereich Kommunaler Straßenbau (KStB) können in der Regel bis zum 31. Oktober für das Folgejahr angemeldet werden. Bei entsprechender Begründung ist auch eine unterjährige Programmaufnahme möglich.
Anlagen und weitere Informationen
Weitere Informationen der Regierungspräsidien zum Straßenbau















