Förderprogramm

Regiobuslinien

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Ein Regiobus unterwegs auf einer Landstraße.

Beschreibung

Das Ministerium für Verkehr stellt das Förderprogramm „Regiobuslinien“ fest. Das Programm ist auf Dauer angelegt, die Einzelbewilligungen erfolgen jeweils für einen befristeten Zeitraum. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Land.

Gefördert werden Verkehrsleistungen im Betrieb von Linien des straßengebundenen ÖPNV mit Kraftfahrzeugen (im Sinne des PBefG und der BO Kraft), die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ergänzen:

  • zur Anbindung von Mittelzentren, Unterzentren, Verkehrsflughäfen, landesbedeutsamen touristischen Destinationen und Nationalparks ohne derzeit regelmäßigen Anschluss an den SPNV, in der Regel in ein benachbartes Mittel-/Oberzentrum oder, sofern nähergelegen, an eine andere geeignete Zugangsstelle des SPNV oder
  • zum Schließen räumlicher Lücken im Netz des SPNV zwischen Oberzentren, Mittelzentren und Verkehrsflughäfen.
     

Antragsberechtigte

Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger gemäß § 6 ÖPNVG sowie kommunale Zusammenschlüsse, die die Funktion der Aufgabenträger übernehmen.
 

Fördersatz/Förderquote

Das Land bezuschusst die Einrichtung einer Regiobuslinie mit einem festen Förderbetrag pro Fahrplankilometer. Die Höhe der Fördersätze ergibt sich aus den anfallenden Kosten für den Betrieb einer Regiobuslinie abzüglich einer der Linie zugeschriebenen Erlösquote. Das Land erstattet die Hälfte der so ermittelten Kostenunterdeckung der Regiobuslinie (60% bei Anwendung des Landesdesigns). Die zugeschriebene Erlösquote und damit der Fördersatz variiert mit den Eigenschaften der Regiobuslinie (unter anderem neu beantragte Linie oder Folgeantrag).

Antragsfrist

Die Förderanträge sind im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Mai eines laufenden Jahres beim Ministerium für Verkehr einzureichen. Sie können bis zu 23 Monaten vor einer möglichen Betriebsaufnahme eingereicht werden.

Kontakt

Bei Fragen zum Förderaufruf steht Ihnen Herr Tobias Gärtner von der NVBW unter Tobias.Gaertner@nvbw.de zur Verfügung.

Anlagen und weitere Informationen

Förderprogramm von Mai 2024 inkl. zugehöriger Anlagen und Antragsformblätter:

Die aktuelle Fassung des Förderprogramms inklusive Anlagen (nicht barrierefrei) ist zurzeit auf der Webseite des Zukunftsnetzwerks ÖPNV einsehbar. In Kürze werden barrierefreie Versionen hier zur Verfügung gestellt.

Formblätter für bewilligte Regiobuslinien des Förderprogramms von April 2022

Formblätter für Linien ohne eigenwirtschaftlich erbrachter Kernleistung:

Mittelanforderung für das erste Betriebsjahr für RBL ohne eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Gesamterlösermittlung für RBL ohne eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Mittelanforderung für das zweite Betriebsjahr für RBL ohne eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei, nicht barrierefrei)

Formblätter für Linien mit eigenwirtschaftlich erbrachter Kernleistung:

Mittelanforderung für das erste Betriebsjahr für RBL mit eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Mehrerlösermittlung für RBL mit eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Mittelanforderung für das zweite Betriebsjahr für RBL mit eigenwirtschaftlicher Kernleistung (Excel-Datei, nicht barrierefrei)

Formblätter für Erhebung und Endabrechnung:

Beispiel für Darstellung der Erhebungsergebnisse des aktuellen Jahres (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Vorlage Erhebung Regiobus – Stand 2022 (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Vorlage für Endabrechnung (Excel-Datei, nicht barrierefrei)

Weitere Informationen

Regiobuslinien als Ergänzung zur Schiene

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