Mit der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ weitet Baden-Württemberg die Förderung im Bereich der Elektromobilität weiter aus. Das Land ermöglicht einigen Unternehmenszweigen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts einen einfachen Ein- bzw. Umstieg in die Elektromobilität. Eine Übersicht der Förderungen (E-Lastenräder, BW-e-Gutschein für E-PKW, E-Bus, E-LKW, E-Zweiräder) finden Sie unter: Elektromobilitätsförderung.
Allgemeines und Ziele:
Die Landesverwaltung hat gemäß §7 des Klimaschutzgesetz BW eine wichtige Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Um dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden, sollen nachhaltige Mobilitätslösungen in den Landesministerien und –behörden ausgebaut und die Landesfahrzeugflotte weiter modernisiert werden.
Dieser Anspruch schlägt sich auch in anspruchsvollen Zielen wieder: Für die Landesfahrzeugflotte wurde eine kombinierte Emissions-Obergrenze von 95 g CO2/km im Flottenmix bis zum Jahr 2020 eingeführt. Bekanntlich weichen die Herstellerangaben teils erheblich von den tatsächlichen Schadstoffausstößen ab („Dieselgate“). Aber in Ermangelung neuer Werte, die einen Vergleich erlauben, hält die Landesverwaltung bis auf weiteres an den Herstellerangaben fest. Da Elektro- und Hybridfahrzeuge dazu beitragen, den Flottenausstoß maßgeblich abzusenken, hat die Landesverwaltung die vorrangige Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie eine Elektrifizierungsquote von mindestens 10 Prozent bei den Fuhrparks der größeren Ressorts festgeschrieben.
Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE III) bei der Beschaffung von
- Elektro- und Hybridfahrzeugen,
- elektrischen Nutz- und Kurierfahrzeugvarianten,
- Elektrorollern,
- Lasten-Pedelecs,
- Pedelecs und
- E-Bikes sowie
- Ladeinfrastruktur für Elektro- & Hybridfahrzeuge und Pedelecs.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche (u.a. Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen, Bildungseinrichtungen des Landes), Landesbetriebe und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz.
Verfahren:
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Kontakt:
Für Fragen und weitere Informationen zur Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte steht Ihnen Herr Tobias Mezger (tobias.mezger@vm.bwl.de, 0711 89686-1408) gerne zur Verfügung.