Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die mit Mobilitätsmanagement beginnen wollen, sollten sich zunächst über dessen Methodik und mögliche Maßnahmen informieren: Die nützlichen Links unten helfen weiter. Eine Reihe von Kommunen in Baden-Württemberg oder deren Wirtschaftsförderungsgesellschaften haben darüber hinaus Mobilitätsmanagerinnen und Mobilitätsmanager, die kompetent weiterhelfen können.
Sie sind bereits entschlossen und wollen sich mit Ihrem Unternehmen, Behörde oder Institution auf den Weg zu einer nachhaltigen Mobilität machen? Dann kommt für Sie unter Umständen das Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ des Ministeriums für Verkehr in Frage. Im Ministerium für Verkehr steht Ihnen das zuständige Fachreferat unter b2mm@vm.bwl.de für Ihre Fragen zum betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagement gerne zur Verfügung. Ein Gespräch lohnt sich in jedem Fall.
Mit dem Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ verfolgt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Ziel, die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu verringern. Förderfähig sind u. a. Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten.
Die Förderrichtlinie sieht zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt sind Analyse, Konzepterstellung und Projektmanagement förderfähig, einschließlich externer Unterstützung durch Beratung, Studien und Gutachten. In einem zweiten Schritt können die Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden, die als Ergebnis von Analyse und Konzepterstellung durchgeführt werden sollen, wie Radabstellanlagen oder andere Investitionen. Ziel der Richtlinie ist die Förderung von ausgereiften und nachhaltigen Konzepten und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.
Anregungen für die wesentlichen Schritte und Methoden bei der Einführung und Umsetzung eines Mobilitätsmanagementsystems gibt Ihnen u.a. der Leitfaden „Mobilitätsmanagement in vier Schritten“ (siehe Downloadbereich).
Antragsberechtigt sind alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit Standort in Baden-Württemberg. Für wirtschaftlich tätige bzw. nicht wirtschaftlich tätige Institutionengelten zwei unterschiedliche Förderrichtlinien (siehe Downloadbereich).
Folgende Institutionen sind demnach antragsberechtigt:
a.) Landesbehörden und Landesbeteiligungen im vollständigen Landesbesitz,
b.) Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts,
c.) gemeinnützige Unternehmen und Organisationen (z. B. Verbände, Vereinigungen, etc.) – die Gemeinnützigkeit muss vom Finanzamt anerkannt worden sein –,
d.) (Kleinst-,) kleine und mittlere Unternehmen und
e.) Großunternehmen sowie alle Unternehmen, Organisationen oder Institutionen, die nicht unter die Buchstaben a. bis d. fallen.
Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung, die als Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt wird. Bei Kommunalbehörden erfolgt der Zuschuss als Festbetragsfinanzierung.
Zuwendungsfähig sind folgende Fördertatbestände:
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Sachkosten, Gemeinkosten und Betriebskosten für Bewerbungs- und Kommunikationsmaßnahmen (nur für unter Ziffer 4 Buchstaben a. bis d. der Richtlinie genannte Zuwendungsempfänger mit bis zu 50 Mio Euro Jahresumsatz und bis zu 249 Beschäftigten)
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Studien- und Beratungsleistungen
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Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge
Für die Förderung von Investitionen ist die Vorlage eines Gesamtkonzepts für ein Mobilitätsmanagement-Projekt erforderlich. Die genauen Förderintensitäten können Sie den Förderrichtlinien entnehmen (siehe Downloadbereich).
Sollten Sie ein Projekt planen, das Sie mit unserer Unterstützung umsetzen wollen, setzen Sie sich für eine Antragsberatung gerne mit uns unter b2mm@vm.bwl.de in Verbindung.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren können Sie den entsprechenden Förderrichtlinien im Downloadbereich unten entnehmen. Dort finden Sie auch das Antragsformular.
Noch Fragen?

Ministerium für Verkehr
Team Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement
Dorotheenstraße 8 70173 Stuttgart












