Beschreibung:
Die Förderung erfolgt nach dem LGVFG gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des (VwV-LGVFG) vom 28.04.2016.
Förderfähig sind verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr. Als Radverkehrs-infrastruktur sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmen zur Schaffung von Radverkehrsführungen gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) förderfähig. Als Fußverkehrsinfrastruktur sind sämtliche Maßnahmen zur Schaffung von Fußverkehrsführungen im Längs- und Querverkehr gemäß den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) förderfähig. .
Das Programm wird jährlich vom VM aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben.
Antragsberechtigte:
- Gemeinden,
- Landkreise und
- kommunale Zusammenschlüsse, die anstelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind.
- bevollmächtigte kommunale Baulastträger bei baulastträgerübergreifenden und zu-sammenhängenden Maßnahmen
- bei Maßnahmen der Vernetzung von Mobilitätsformen (insbesondere B+R-Anlagen) auch öffentliche und private Unternehmen
Fördersatz/Förderquote:
- Der Fördersatz beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
- Bei Fahrradabstellanlagen sowie bei Sitzmöblierungselementen und Sanitäranlagen des Fußverkehrs wird die Zuwendung je nach Infrastruktur pauschaliert. Die Pauschalsätze werden als Festbetragsfinanzierung festgesetzt.
Antragsfrist:
- Frist zur Programmanmeldung beim zuständigen Regierungspräsidium: 30.09.
- Programmfortschreibung: März des Folgejahres
Kontakt:
Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen; Abteilungen Straßenwesen und Verkehr.
Weitere Informationen:
Allgemeines und Ziele:
Die Landesverwaltung hat gemäß §7 des Klimaschutzgesetz BW eine wichtige Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Um dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden, sollen nachhaltige Mobilitätslösungen in den Landesministerien und -behörden ausgebaut und die Landesfahrzeugflotte weiter modernisiert werden. Radfahren ist gut für das Klima und für die Gesundheit. Wer Fahrrad, Pedelec oder E-Bike als Dienstfahrrad für dienstliche Fahrten oder auf dem Weg von und zur Dienststelle nutzt, trägt aktiv zu einer nachhaltigen Mobilität der Landesverwaltung bei. Um das Radfahren für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver zu gestalten, sollte auch die notwendige Rad-Infrastruktur vorhanden sein. Das Ministerium für Verkehr unterstützt daher die Landesministerien und -behörden bei der Beschaffung und Errichtung von Rad-Infrastruktur-Vorhaben.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche (u.a. Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen, Bildungseinrichtungen des Landes), Landesbetriebe und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz.
Fördersatz/Förderhöhe:
Radabstellanlagen und Rad-Infrastruktur (u.a. Duschmöglichkeiten, Umkleiden etc.):
4.000 Euro je Standort und Vorhaben, jedoch maximal der tatsächliche Anschaffungspreis.
Verfahren:
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Kontakt:
Für Fragen und weitere Informationen zur Unterstützung von Radabstellanlagen steht Ihnen Frau Verena Bott (Verena.Bott@vm.bwl.de, 0711 89686-1409) gerne zur Verfügung.