Allgemeines und Ziele des Förderprogramms:
Mit dem Förderprogramm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ verfolgt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Ziel, die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickstoffdioxide durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu reduzieren. Förderfähig sind u.a. Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten.
Die Förderrichtlinie ermöglicht im Gegensatz zu den einschlägigen Fördermöglichkeiten des Bundes einen Zuschuss zu Konzepterstellung und Umsetzung/Investitionen und sieht daher zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt sind Maßnahmen zur Analyse und Konzepterstellung förderfähig. In einem zweiten Schritt kann dann ein Zuschuss zu Umsetzungsmaßnahmen wie bspw. Radabstellanlagen beantragt werden. Ziel der Richtlinie ist damit die Förderung von ausgereiften und fundierten Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen:
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Projektförderung, die als Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt wird.
Als Bemessungsgrundlage gilt der Finanzierungsplan des Antrags.
Zuwendungsfähig sind folgende Fördertatbestände:
a) Personalkosten für Prozess- und Organisationsinnovationen der Behörde/des Unternehmens
b) Sachkosten, Gemeinkosten und Betriebskosten für Prozess- und Organisationsinnovationen die dem Mobilitätsmanagement dienen und ihm unmittelbar zuzurechnen sind
c) Personal und Sachkosten für Beratungsleistungen externer Beraterinnen und Berater, die dem Mobilitätsmanagement dienen und ihm unmittelbar zuzurechnen sind:
d) Studien, Expertisen und Gutachten zum Mobilitätsmanagement
e) Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge
Investitionsbeihilfen nach Buchstabe e) werden nur nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen des Projekts nach Buchstaben a) bis e) gewährt.
Die Förderintensitäten unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Behörde handelt. Die genauen Förderintensitäten können Sie den Förderrichtlinien entnehmen.
Antragsberechtigte:
Zuwendungsfähig sind einerseits Unternehmen sowie andererseits Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Standorten in Baden-Württemberg. Für beide Gruppen gelten zwei unterschiedliche Förderrichtlinien.
Folgende Institutionen sind antragsberechtigt:
- Unternehmen
- Landesbehörden und Landesbeteiligungen im vollständigem Landesbesitz
- Kommunale Behörden
- Verbände, Vereinigungen und Körperschaften
Verfahren:
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.
Kontakt:
Für Fragen und weitere Informationen zum Förderprogramm B²MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ steht Ihnen Frau Hanna Scheck-Reidinger (hanna.scheck-reidinger@vm.bwl.de, 0711 89686-1402) gerne zur Verfügung.
Beschreibung:
Fachkonzepte und Konzeptionen sind häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine investive Förderung von konkreten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), weshalb das Ministerium für Verkehr eine Landesförderung aufgesetzt hat. Unter anderem profitieren die Bereiche Rad- und Fußverkehr, ruhige und sichere Ortsmitten, multimodale Knoten und das Thema der Ladeinfrastruktur insbesondere bei kleineren Kommunen von der Förderung.
Neue Fördergrundsätze wurden am 04. August 2022 veröffentlicht.
Antragsberechtigte:
Zuwendungen werden gewährt an Stadt- und Landkreise, Städte sowie Gemeinden in Baden-Württemberg. Ebenfalls antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von Kommunen. Für die Förderung von Bike+Ride-Konzepten sind auch Verkehrsverbünde antragsberechtigt.
Förderabwicklung:
Die Anträge können bei den jeweiligen Regierungspräsidien eingereicht werden, welche die Förderung abwickeln und als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsstelle fungieren.
RP Freiburg: Abteilung4@rpf.bwl.de; Ansprechpartner Hr. Benedikt Edeler
RP Karlsruhe: Abteilung4@rpk.bwl.de; Ansprechpartnerin Fr. Christina Berger
RP Stuttgart: Abteilung4@rps.bwl.de; Ansprechpartner Hr. Niklas Michel
RP Tübingen: Abteilung4@rpt.bwl.de; Ansprechpartnerin Fr. Stephanie Göhner
Weitere Informationen:
Antragsfomular: Förderung qualifizierter Fachkonzepte (Download PDF)
Grundsätze: Förderung qualifizierter Fachkonzepte (Download PDF)
Beschreibung:
Das Land gewährt einmalige Zuwendungen für Maßnahmen, die der Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Verkehrsträger Schiene oder Binnenschiff dienen.
Gefördert werden insbesondere:
- Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs
- Erschließung, Bau und Ausrüstung von logistischen Zentren.
Antragsberechtigte:
- Gemeinden, Landkreise,
- Öffentliche Unternehmen
- Private Unternehmen
Fördersatz/Förderquote:
In der Regel ein Drittel der förderfähigen Investitionskosten.
Kontakt:
Ministerium für Verkehr
Referat 37 - Eisenbahninfrastruktur, Güterverkehr
poststelle@vm.bwl.de
Beschreibung:
Wir fördern die Umrüstkosten (System- und Einbaukosten) von NOx-Minderungssystemen für Dieselbusse, schwere Kommunalfahrzeuge und leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge.
Fördersatz/Förderhöhe:
Zusätzlich zur Förderung des Bundes erhalten Sie von uns eine Bezuschussung von 15% zu den Umrüstkosten.
Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind diejenigen, die einen positiven Zuwendungsbescheid vom Bund vorweisen und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Voraussetzungen:
Zusätzlich zu den Voraussetzungen der jeweiligen Bundesförderrichtlinie erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
- Sie haben erfolgreich einen Antrag beim Bund gestellt und weisen dies durch einen Zuwendungsbescheid nach. Bitte beachten Sie, dass Sie das NOx-Minderungssystem erst einbauen dürfen, wenn ein Zuwendungsbescheid von uns vorliegt.
Verfahren:
- Sie stellen zuerst einen Antrag beim Bund. Mit dem Bewilligungsbescheid des Bundes stellen Sie ab 1. März 2020 einen Antrag bei derL-Bank. Geben Sie bei Antragsstellung an, dass Sie eine Antragsstellung bei uns beabsichtigen. Nur so erhalten Sie die volle Förderung.
- Bereits eingebaute NOx-Minderungssysteme sind nicht förderfähig.
- Für Dieselbusse: Sie dürfen mit dem Vorhaben bereits ab Eingang des postalischen Antrags ab 7. Januar 2020 bei der Bewilligungsbehörde des Bundes, also vor Erlass der Zuwendungsbescheide durch Bund und Land, beginnen.
- Für Kommunal- und Handwerker- und Lieferfahrzeuge: Sie dürfen mit dem Vorhaben bereits ab Datum des Bewilligungsbescheides des Bundes und frühestens 7. Januar 2020, also vor Erlass des Zuwendungsbescheides des Landes, beginnen.
Informationen zur Bundesförderung:
- Informationen zur Förderung von NOx-Minderungssystemen für Dieselbusse finden Sie hier.
- Informationen zur Förderung von NOx-Minderungssystemen für schwere Kommunalfahrzeuge finden Sie hier.
- Informationen zur Förderung von NOx-Minderungssystemen für leichte und schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge finden Sie hier.
- Den Förderantrag der L-Bank finden Sie hier.
Beschreibung
Das Ministerium für Verkehr legt die Personalstellenförderung für den Bereich nachhaltige Mobilität in Kommunen neu auf. Der vorliegende vierte Aufruf der Förderung fördert Personalstellen in den Bereichen Koordination Elektromobilität; Management Ladeinfrastruktur; Koordination Mobilitätsstationen, Carsharing; Koordination Rad- und Fußverkehr; Datenmanagement; Koordination Mobilität, Klima- und Lärmschutz; sowie jetzt neu Koordination Klimaneutralität im Verkehrssektor, und Management Ruhender Verkehr.
Gefördert werden 50 Prozent der anfallenden Personalkosten bei der Einrichtung neuer Stellen. Antragsberechtigt sind neben den Stadt- und Landkreise auch Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde.
Die Antragsstellung ist bis 07.10.22 möglich. Anträge sind digital einzureichen bei:
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Kaiserstraße 94a
D-76133 Karlsruhe
Tel.: +49 0721 98471-0
E-Mail: personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de
- 4. Aufruf_Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität
- Förderantrag_Datenmanagement Fahrzeug-Sharing Parkraum - vierter Aufruf
- Förderantrag_Erstberatung Elektromobilität - vierter Aufruf
- Förderantrag Koordination Mobilität, Kima- und Lärmschutz - vierter Aufruf
- Förderantrag Koordination Mobilitätsstationen - vierter Aufruf
- Förderantrag Koordination Radverkehr - vierter Aufruf
- Förderantrag Management Ladeinfrastruktur - vierter Aufruf
- Förderantrag Koordination Klimaneutralität im Verkehrssektor - vierter Aufruf
- Förderantrag Management Ruhender Verkehr - vierter Aufruf
Grundsätze des Förderprogramms im Rahmen des „Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt“
Beschreibung:
Um dem zunehmenden Artenrückgang in der Tier- und Pflanzenwelt entgegenzuwirken, hat die Landesregierung im Dezember 2017 das auf zwei Jahre angelegte „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ aufgestellt, das in den Jahren 2023 und 2024 fortgeführt wird. Ziel ist es, die biologische Vielfalt der baden-württembergischen Kultur- und Naturlandschaft zu fördern. Um dieses Ziel im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg zu erreichen, wurde unter anderem ein Förderprogramm entwickelt.
Ziel und Zweck der Förderung:
Durch die Förderung der Aushagerung ausgewählter straßenbegleitender Grasflächen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch zweischürige Mahd und Abfuhr des Schnittgutes soll die Artenvielfalt in den straßenbegleitenden Grünflächen erhöht werden. Zusätzlich soll dies durch die Förderung der Beschaffung notwendiger Maschinen zur Durchführung der Aushagerungsmaßnahmen unterstützt werden. Auch Rastplätze, Kreisverkehre an Kreisstraßen und Flächen im Zuge von Neubauvorhaben an Kreis- und Gemeindestraßen sollen durch die Förderung der naturschutzfachlichen Aufwertung an Artenvielfalt gewinnen. Neben diesen Maßnahmen können auch Pilotprojekte und Einzelmaßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt gefördert werden.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungen können an Stadt- und Landkreise gewährt werden. Bei der naturschutzfachlichen Aufwertung von Grasflächen im Rahmen von Neubauvorhaben und Einzelmaßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt können Zuwendungen auch an Städte und Gemeinden gewährt werden. Bei Pilotprojekten zur Förderung der biologischen Vielfalt können Zuwendungen an Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Kommunen gewährt werden.
Antragsfrist
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Anträge sollten bis zum 24. April (Aushagerung) bzw. bis zum 30. Juni (sonstige Maßnahmen) des Jahres eingereicht werden, in dem mit den Maßnahmen begonnen werden soll. Spätere Anträge können in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln aber auch berücksichtigt werden.
Kontakt:
Anträge sind schriftlich und ggf. ergänzend digital einzureichen bei:
David Kunderer,
Referat 26: Naturschutz und Wiedervernetzung
an Verkehrswegen, Technischer Umweltschutz
Telefon: +49 (711) 89686-2607
E-Mail: david.kunderer@vm.bwl.de
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
Unterlagen:
Maßnahmenprogramm
Grundsätze des Förderprogramms
Weitere Informationen zum Sonderprogramm.
Im Themenschwerpunkt "Mobilität" fördert das Land Baden-Württemberg zivilgesellschaftliche Initiativen, die mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung neue Mobilitätskonzepte vor Ort entwickeln und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen möchten.
Gut Beraten! – Allianz für Beteiligung (allianz-fuer-beteiligung.de)
Beschreibung:
Die Förderlinie zielt darauf ab, auf kommunaler Ebene die Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten zu stärken, Daten zusammenzuführen und diese in Anwendungen zur Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen einzubringen.
Fördergegenstand/Förderhöhe:
Gefördert werden Sachaufwendungen, die für die Erschließung von Mobilitätsdaten, anfallen. Hierzu zählen insbesondere Kosten zur Beschaffung von Datensätzen aber auch von Software, Hardware, Dienstleistungen von Drittanbietern sowie Entwicklungskosten zur Nutzung der gewonnenen Daten. Hierfür bestehen, projektabhängig, Fördermöglichkeiten von bis zu 150.000 Euro.
Antragsberechtigte:
Zuwendungen werden gewährt an Gemeinden, Städte sowie Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und deren kommunale Unternehmen (das heißt Unternehmen in mehrheitlicher oder alleiniger Trägerschaft der jeweiligen Kommune) in enger Abstimmung mit der jeweils zuständigen Kommunalverwaltung. Zudem sind Verkehrsverbünde, die sich in mehrheitlicher oder alleiniger Trägerschaft von Aufgabenträgern befinden und deren Bediengebiet ganz oder teilweise in Baden-Württemberg liegt, antragsberechtigt.
Förderabwicklung:
Die Anträge können bei den jeweiligen Regierungspräsidien eingereicht werden, welche die Förderung abwickeln und als Prüfungs-, Entscheidungs- und Bewilligungsstelle fungieren.
Regierungspräsidium Stuttgart
Kathrin Frank
abteilung4@rps.bwl.de
Telefon: 0711/904 14530
Regierungspräsidium Karlsruhe
Joshua Holzmann
abteilung4@rpk.bwl.de
Telefon: 0721/926-3786
Regierungspräsidium Freiburg
Christoph Thiele
abteilung4@rpf.bwl.de
Telefon: 0761/208-4487
Regierungspräsidium Tübingen
Christina Weißbecker
abteilung4@rpt.bwl.de
Telefon: 07071/757-3698
Weitere Informationen
Antragsformular: Förderung für die Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen (PDF)
Fördergrundsätze: Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen (PDF)
Antrag: De-minimis-Erklärung (PDF)
Beschreibung
Baden-Württemberg soll zum führenden Klimaschutzland werden – so steht es im Koalitionsvertrag. Ein zentraler Baustein im Verkehr sind dabei Klimamobilitätspläne.
Das Instrument Klimamobilitätsplan ist im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes verankert und unterstützt Kommunen bei einer strategischen, ganzheitlichen und klimaschutzorientierten Verkehrsplanung. Für einen Klimamobilitätsplan werden effektive Maßnahmenpakete entwickelt, politisch abstimmt und umgesetzt. Zentrale Bestandteile sind neben der ganzheitlichen Betrachtung aller Verkehrsträger und Bewertung der Klimawirkung aller Maßnahmen auch eine konkrete Umsetzungsplanung sowie ein Monitoring- und Evaluationskonzept. Bürger:innen und andere Interessensträger:innen werden aktiv in den Prozess eingebunden.
Aktuell befinden wir uns mit sechs Klimamobilitätsplänen in einer Pilotphase, die gute Ergebnisse zeigt. Auch über die Pilotphase hinaus, werden bereits Klimamobilitätspläne erstellt beziehungsweise vorbereitet. Nach Abschluss der Pilotphase sollen Klimamobilitätspläne in ganz Baden-Württemberg in die Anwendung kommen. Unser Ziel ist es, dass sich bis 2030 mindestens 44 Klimamobilitätspläne in der Umsetzung befinden und einen großen Teil der Bevölkerung unseres Landes abdecken.
Mit der Vorbereitungsförderung für Klimamobilitätspläne auf Regionalverbandsebene kommen wir dem Wunsch nach, auch Regionalverbänden die Möglichkeit zu geben schon jetzt – parallel zur laufenden Pilotphase – einen Klimamobilitätsplan vorzubereiten, um den anschließenden Erstellungsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen.
Antragsberechtigte
Zuwendungen werden gewährt an Regionalverbände.
Förderabwicklung
Die Anträge werden unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Antragsformulare für Sachkosten und Personalkosten bis zum 17.11.2023 bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) (Kontaktdaten im Formular) schriftlich eingereicht.
Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität vorantreiben.
Eine Übersicht der verschiedenen Förderprogramme finden Sie hier und weiter Informationsmaterialien hier.