Beschreibung:
Verbesserung der Infrastruktur in den Landkreisen und Gemeinden durch die Förderung der Sanierungskosten von Brückenbauwerken der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, welche in der Baulast der Kreise und Gemeinden stehen. Ziel ist die Optimierung der Verkehrsverhältnisse im Sinne einer nachhaltigen Mobilität.
Antragsberechtigte:
Landkreise, Gemeinden, bevollmächtigte kommunale Baulastträger
Fördersatz/Förderquote:
- Bis zu max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.
- Zuwendungen werden als Festbetrag gewährt.
Antragsfrist:
15. April 2018 und 15. April 2019 (Stichtage)
Kontakt:
Die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen;
Abteilungen Straßenwesen und Verkehr.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung: Corona-Bonus für Verkehrsprojekte im Land
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des LGVFG (pdf)
Anlagen zur Förderung
Anlage 1a
Anlage 1b
Anlage 1c_Brücken
Anlage 2_Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 3_Vermerk Prüfung Antrag
Anlage 4_Zuwendungsbescheid
Anlage 5_Antrag auf Abschlagszahlung
Anlage 6_Verwendungsnachweis
Anlage 7a
Anlage 7b-RL_Wertausgleich_OePNV
Anlage 7c-RL_Vorsorgemaßnahmen_OePNV
Anlage 7d-Umleitung_OePNV
Anlage 7e-RL_Gemeinschaftsbauwerke_OePNV
Anlage 7f_Betriebshofrichtlinie
Anlage 7g-RL_Verkehrswege
Anlage 7h-RL_ZOB
Anlage 7i-RL_Beschleunigung-Telematik
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13_Anmeldung zur Programmaufnahme_RuF
Anlage 14_Antrag auf Förderung_RuF
Anlage 15a_Vermerk Prüfergebnis_RuF
Anlage 15b_Vermerk Prüfergebnis_Pauschalsätze_RuF
Anlage 16_Zuwendungsbescheid RuF
Anlage 17_Antrag auf Abschlagszahlung_RuF
Anlage 18_Verwendungsnachweis RuF
Anlage 19
Anlage 20_Klimamobilitätspläne
Anlage 21_Einzelnachweis
Anlage 22_Klimabonus vereinfachtes Verfahren
Anlage RL Brücken_Checkliste