Lärm

Am Flughafen Stuttgart soll es nachts leiser werden

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Lärmschutzbeauftragte Splett: Der Lärmaktionsplan trägt Früchte

Der Flughafen Stuttgart hat beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) eine Verschärfung der Nachtflugbeschränkungen beantragt. Damit soll ein zentrales Ergebnis der Lärmaktionsplanung des Regierungspräsidiums Stuttgart für den Flugha-fen Stuttgart im Vorgriff auf deren offizielle Bekanntgabe umgesetzt werden. Die Be-völkerung im Umfeld des Flughafens empfindet den Fluglärm in den Nachtstunden als besonders belastend; sie hat deshalb im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem hier einen besseren Schutz angeregt. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur beabsichtigt, dem Antrag des Flughafens in vollem Umfang stattzugeben und hat dazu nun eine Anhörung begonnen.

Der Antrag sieht vor, Flüge im Nachtluftpostdienst künftig nur noch mit Flugzeugen zuzulassen, die die derzeit höchsten Lärm-Anforderungen nach Kapitel 4 der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO erfüllen. Außerdem sollen Propellerflugzeuge nachts nur noch starten und landen dürfen, wenn sie den aktuellen Lärmschutzanforderungen entsprechen. Ältere, laute Propellerflugzeuge werden damit erstmals in den sog. Nachtflugbeschränkungszeiten ausgeschlossen. Diese dauern für Starts von 23 Uhr bis 6 Uhr und für Landungen von 23:30 Uhr bis 6 Uhr. Verspätete Landungen sind noch bis 24 Uhr möglich.

Nach den Erhebungen des Flughafens gab es in den Jahren 2009 bis 2013 insgesamt 2.720 Flugbewegungen mit Propellerflugzeugen in den Nachstunden. Nach den vorgesehenen neuen Regelungen wären mindestens 178 dieser Flugbewegungen ausgeschlossen gewesen. Bei 250 Flugbewegungen konnte die Lärmkategorie nachträglich nicht mehr festgestellt werden.

Nach der Beratung in der Fluglärmkommission können nun u.a. die Anrainerkommunen und die weit über hundert Flugzeughalter, die den Flughafen Stuttgart anfliegen, bis 31. Juli 2014 zu den vorgesehenen Änderungen Stellung nehmen. Der Entwurf der Änderungsgenehmigung des Ministeriums ist mit dem Anhörungsschreiben sowie einer Synopse, in der die geltende und die vorgesehene Genehmigung auszugsweise nebeneinander gestellt sind, unter    http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/luft/flugplaetze/ auch für die Öffentlichkeit einsehbar. Die neue Genehmigung soll nach Auswertung der Anhörung im Herbst 2014 in Kraft treten.

Die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung und Staatsekretärin im Verkehrsmi-nisterium, Gisela Splett, zeigte sich sehr erfreut über den Antrag des Flughafens: „Der Lärmaktionsplan trägt endlich Früchte. Nach der am Lärm orientierten größeren Spreizung der Flughafenentgelte zum 1. Januar 2014, ebenfalls eine Anregung aus dem Lärmaktionsplan, ist die nun vorgesehene Verschärfung der Nachtflugbeschränkungen der zweite wichtige Schritt, mit dem wir dafür sorgen, dass es auf den Fildern leiser wird. Damit wollen wir die Bevölkerung rund um den Flughafen vor allem in den Nachtstunden besser vor Fluglärm schützen.“

Staatssekretärin Splett weist gegenüber denjenigen, denen dieser Schritt nicht weit genug geht, auf die Grenzen der Landesregierung hin: „Mehr Schutz vor Fluglärm wäre auch mir noch lieber gewesen. Aus rechtlichen Gründen können wir dem Flughafen eine bestandskräftige Genehmigung der Nachtflüge aber nicht einfach entziehen. Hier waren und sind wir auf die Kooperation mit dem Flughafen angewiesen. Ich bin dankbar, dass wir uns im Interesse der Bevölkerung auf den Fildern wenigstens auf diese Lösung verständigen konnten.“

Lärmaktionspläne sind u.a. auch für größere Flughäfen zu erstellen. Ziel eines Lärmaktionsplans ist es, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit Maßnahmen zur Minderung des vom Flughafen ausgehenden Lärms zu identifizieren und festzulegen. Der Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart wird in Kürze durch das Regierungspräsidium Stuttgart bekannt gemacht und damit in Kraft treten.

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