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Anbindung des Baden-Airparks wird Gesprächsthema

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Pläne für Landesplanung (Bild: Fotolia.com/ Lucian Milasan)

Land und Landkreis klären Modalitäten für Runden Tisch

Am Donnerstag, 28. Januar 2020, haben Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl, Amtschef im Ministerium für Verkehr, gemeinsam mit Toni Huber, Landrat des Landkreises Rastatt, die Weichen zur Durchführung eines Runden Tisches gestellt. Der Runde Tisch soll alle wesentlichen Akteure der Region einbeziehen, um gemeinsam mit dem Land und dem Landkreis Rastatt nach Lösungen zur straßenverkehrlichen Anbindung des Baden-Airparks und zur Entlastung der betroffenen Kommunen zu suchen. Das Gespräch zwischen Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl und Landrat Toni Huber diente dazu, die Modalitäten und Verantwortlichkeiten sowie die Prozessstruktur für den Runden Tisch festzulegen.

Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl zeigte sich zufrieden: „Alle wesentlichen Akteure bereits im Vorfeld der Planung ohne Denkverbote an einen Tisch zu holen, legt die Grundlage für eine zielgerichtete und zeiteffiziente Planung. Es freut mich besonders, dass wir uns darauf verständigen konnten, diesen Prozess auch in den Mobilitätspakt Rastatt einzubringen. So kann die straßenverkehrliche Anbindung des Baden-Airparks in ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätskonzept der Region integriert werden. Doppelstrukturen werden auf diese Weise vermieden.“

Auch Landrat Toni Huber äußerte sich positiv: „Es ist der richtige Weg, dass frühzeitig alle Akteure an einen Tisch gebracht werden. Ich bin mir sicher, dass für die Entlastung der Kommunen eine verkehrsmittelübergreifende Lösung gefunden wird, insbesondere für die Gemeinde Hügelsheim.“

Die Kick-Off Veranstaltung unter Leitung des Ministeriums für Verkehr soll in naher Zukunft stattfinden, so dass im Anschluss daran der runde Tisch mit den wesentlichen Akteuren die praktische Arbeit aufnehmen kann.

Hintergrund

Für die Anbindung des Baden-Airpark wird eine neue Planung notwendig, nachdem die vom Landkreis Rastatt beantragte Ostanbindung des Baden-Airpark an die A 5 aufgrund zwingender Vorgaben des Habitat- und Artenschutzrechts nicht genehmigungsfähig war. Auf Antrag des Landkreises Rastatt hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe daraufhin im Oktober 2020 formell das Planfeststellungsverfahren beendet.

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