Stuttgart 21

Auftraggeber für Schnellbahntrasse nach Ulm sind Bund und Land

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Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann wundert sich über die Aussage des DB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Rüdiger Grube, dass es ohne Stuttgart 21 die Schnellbahntrasse Ulm-Wendlingen „definitiv nicht geben wird“. „Nicht die Deutsche Bahn entscheidet, welche neuen Schienenstrecken gebaut werden“, sagte Minister Hermann am Mittwoch, 2. November 2011, in Stuttgart. Er wies darauf hin, dass der Deutsche Bundestag per Gesetz den Bedarf für die Schnellbahntrasse Ulm-Wendlingen festgestellt habe. Zudem hat der Bund diese Strecke in den vordringlichen Bedarf eingeordnet. Es ist die Aufgabe des Bundesunternehmens DB, diesen Auftrag umzusetzen. Finanziert wird die Strecke ausschließlich vom Bund und vom Land.

„Wenn Herr Grube als Bauherr für die Strecke nicht zur Verfügung stehen will, lässt sich sicher auch ein anderes Unternehmen finden, das bereit ist, den Auftrag für den Bau der Schnellbahntrasse zu übernehmen“, fügte der Minister für Verkehr und Infrastruktur hinzu. Denn die Politik müsste dann nach einem anderen Partner suchen, um den Willen des Gesetzgebers umzusetzen und die Neubaustrecke zu bauen.

Falsch sei auch die Behauptung von Herrn Grube, ohne S21 würde die Schnellbahntrasse bei Wendlingen im Acker ohne Anschluss an den Bahnhof enden. Minister Hermann betonte: „Die Bahn hat früher selbst eine Anbindung der Neubaustrecke an den Kopfbahnhof geplant. Deshalb entspricht der Finanzierungsanteil des Bundes an Stuttgart 21 auch genau dem Betrag, der nötig wäre, die Schnellbahntrasse nach Ulm an den Kopfbahnhof anzubinden. Die Trasse könnte also auch zusammen mit dem Kopfbahnhof realisiert und finanziert werden.“ Auch wäre bei einer solchen Anbindung an den bestehenden Stuttgarter Kopfbahnhof die Fahrzeit nach Ulm gleich lang wie bei der Anbindung an den mit S 21 geplanten Tiefbahnhof.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg / Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich

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