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B 293: Bund stimmt Vorentwurf zur Ortsumfahrung Berghausen zu

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Minister Hermann: Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens kann beginnen

Die Planung für die Ortsumfahrung von Berghausen, einem Ortsteil von Pfinztal im Landkreis Karlsruhe macht zügige Fortschritte. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat für die weitere Planung grünes Licht gegeben. „Damit können die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren getroffen werden, das heißt die Ortsumfahrung rückt näher. Wir wollen in 2022 mit den Bauarbeiten beginnen“, teilte Landesverkehrsminister Winfried Hermann, MdL, am 19. November 2018 mit. Vertreter des Landesverkehrsministeriums und des Regierungspräsidiums Karlsruhe hatten zuvor in Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium letzte offene Fragen zum Projekt geklärt und somit erreicht, dass der Vorentwurf vom Bund genehmigt wurde. Die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministerien erwies sich dabei als positiv. Für die circa zwei Kilometer lange Ortsumfahrung mit geschätzten Kosten von rund 22 Millionen Euro hat der Bund nun den sogenannten Gesehenvermerk erteilt. Die zwei Ortsumfahrungen von Berghausen und Jöhlingen könnten jetzt gemeinsam vorangetrieben werden. Erst vor wenigen Wochen hatte der Bund auch für die benachbarte Ortsumfahrung von Jöhlingen den Gesehenvermerk erteilt.
 
Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird öffentliche Informationsveranstaltungen für beide Maßnahmen getrennt durchführen, sobald abzusehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Einleitung der beiden voneinander unabhängigen Planfeststellungsverfahren erfolgen kann. Alle Betroffenen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen. Darüber hinaus will sich Verkehrsminister Hermann die verkehrliche Problematik vor Ort schildern lassen.

Dem Bau der beiden Ortsumfahrungen Berghausen und Jöhlingen kommt eine insgesamt hohe Priorität zu. Beide Maßnahmen sind Teil der 1. Stufe der Umsetzungskonzeption des Landes im Bereich der Bundesfernstraßen bzw. deren Umsetzung ist Teil des Bedarfsplans 2016 zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Das Land strebt für beide Projekte einen Baubeginn ab dem Jahr 2022 an. Dies hängt jedoch maßgeblich vom Verlauf der Genehmigungsverfahren ab. Hierzu sollen in einem nächsten Schritt für beide Maßnahmen die Genehmigungsplanungen erstellt und die jeweiligen Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.

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