Luftreinhaltung

Baden-Württemberg drängt auf die Einhaltung der NO2-Grenzwerte von Pkw

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„Das Land Baden-Württemberg drängt schon seit Längerem auf die Einhaltung der NOx-Grenzwerte von Pkw. Deshalb wurde bereits vor Bekanntwerden des VW-Skandals eine entsprechende Initiative für die kommende Verkehrsministerkonferenz am 08./09. Oktober auf den Weg gebracht“ sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am 23. September 2015 in Stuttgart. 

In den Vorberatungen zu der kommenden Verkehrsministerkonferenz hätten die Bundesländer diese Initiative begrüßt sagte Hermann weiter. Damit solle der Bund gedrängt und unterstützt werden, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass baldmöglichst die neuen Abgasvorschriften für Pkw eingeführt werden. Dafür brauche es einen neuen, bereits international festgelegten, realitätsbezogenen Prüfzyklus („WLTP“) und zusätzlich mobile Abgasmessungen im realen Straßenfahrbetrieb („RDE“). Man dränge auf eine Einführung spätestens im Jahr 2017, damit diese Maßnahmen für die Typgenehmigung von neuen Fahrzeugen angewendet werden können. „Der nun bekannt gewordene VW-Skandal sollte allen Beteiligten klar machen, wie wichtig hier schnelle Fortschritte sind.“, sagte Hermann weiter. Der Schlüssel für eine Lösung im Interesse der Luftreinhaltung liege bei der EU in Brüssel und die Bundesregierung müsse hierfür Ihren Einfluss konsequent geltend machen.

Im Zusammenhang mit den Luftreinhalteproblemen in Städten hat die EU-Kommisision Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid, unter anderem in Stuttgart, gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Vom Land wurde zusammen mit der Stadt Stuttgart ein ambitioniertes Gesamtkonzept mit einer breiten Palette von Aktivitäten und Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Grenzwerte bis 2020 bzw. 2021 einzuhalten. Mit lokalen und regionalen Maßnahmen allein können die Luftreinhalteprobleme jedoch nicht gelöst werden. Verkehrsminister Hermann betonte deshalb, dass auch die EU Ihren Beitrag leisten müsse, indem Sie die neuen gesetzlichen Regelungen für Pkw-Schadstoffgrenzwerte schnell in Kraft setze. Dies sollte künftige Fahrverbote in emissionsbelasteten Ballungsgebieten vermeiden helfen und Rechtssicherheit für Autofahrer und Hersteller schaffen. „Dabei muss die Bundesregierung bei EU-Verhandlungen raus dem Bremserhäuschen und rein in den Führerstand“, sagte Hermann.

Schon seit Längerem ist bekannt, dass vor allem Diesel-Pkw im realen Fahrbetrieb mehr Schadstoffe ausstoßen, als bei ihrer Typgenehmigung. Zuletzt wurden in Baden-Württemberg und Bayern mobile Vergleichsmessungen an Fahrzeugen durchgeführt, die den Verdacht bestätigten, dass der Ausstoß im realen Fahrbetrieb viel höher ist, als beim Prüfzyklus der gesetzlichen Typgenehmigung, die Voraussetzung für die Zulassung eines neuen Fahrzeugtyps ist. Die Messungen zeigen aber auch, dass im realen Fahrbetrieb der Schadstoffausstoß neuer Fahrzeuge geringer ist als älterer Fahrzeuge.

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