Straßenbau

Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz suchen neue, machbare Möglichkeit für Rheinquerung

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aden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen das Planfeststellungsverfahren für eine zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe abschließen und zugleich eine sinnvolle Weiterführung des Verkehrs über eine Querspange zu der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden B 36 ermöglichen. Der Amtschef des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, Dr. Uwe Lahl, und der Staatssekretär beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Andy Becht, haben den Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Rainer Bomba, um Zustimmung dafür gebeten. Dies teilten beide Ministerien am Donnerstag, 04. August 2016 mit. Die Planfeststellung für die beiden Teilprojekte der Rheinquerung ist Ende März 2011 bei den zuständigen Planfeststellungsbehörden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beantragt worden. Ziel damals war, einen zeitgleichen Abschluss der Verfahren und gemeinsam das Baurecht für die Rheinquerung zwischen der B 9 in Rheinland-Pfalz und der B 10 in Baden-Württemberg zu erreichen.

Das Genehmigungsverfahren in Rheinland-Pfalz kann voraussichtlich Anfang 2017 abgeschlossen werden. Auf baden-württembergischer Seite sind Verzögerungen durch eine im Verfahren notwendig gewordene Untersuchung der Verbesserung der Leistungsfähigkeit auf der Bestandsachse eingetreten. Diese Untersuchung wurde zwischenzeitlich mit negativem Ergebnis abgeschlossen. Aktuell prüft die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg die verkehrliche Wirkung einer Querspange von der Zweiten Rheinbrücke zur B 36, die eine Entlastung für Knielingen und Teile der B 10 und der B 36 bewirken soll. Das Planfeststellungsverfahren für diese Querspange und den Anschluss an die Trasse der neuen Rheinquerung soll nach dem Vorschlag der beiden Länder getrennt von den laufenden Verfahren beantragt werden.

„Mit diesem zweistufigen Vorgehen können wir den angestrebten zeitgleichen Abschluss der in beiden Ländern laufenden Planfeststellungsverfahren noch erreichen und die Ergebnisse der jahrelangen Planungen und Abstimmungen sichern“, erklärten die Amtschefs der beiden Ressorts, Lahl und Becht.

Die dem Staatssekretär Bomba vorgeschlagene zweistufige Vorgehensweise ermöglicht einen frühzeitigen Beginn der für den Bau der Rheinquerung erforderlichen vorbereitenden naturschutzfachlichen Maßnahmen. Außerdem kann vor dem Baubeginn der Anschluss der Querspange zur B 36 an die Trasse der neuen Rheinquerung festgelegt werden. „Damit schaffen wir die Voraussetzungen für die dringend erforderliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Rheinquerung in der Metropolregion Karlsruhe“, unterstrichen Uwe Lahl und Andy Becht. Amtschef Lahl ergänzte: „Die früheren Pläne einer Nordtangente zur Umfahrung Karlsruhes sind damit vom Tisch und die Südtangente wird entlastet werden.“

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