Straßennahe Belastung mit Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) in Baden-Württemberg
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Minister Hermann: Vorläufige Messwerte für 2017 belegen Erfolge für ganz Baden-Württemberg; weitere Maßnahmen erforderlich um Grenzwerte dauerhaft einzuhalten
Minister Hermann hat in der heutigen Fraktionssitzung der Grünen über die Ergebnisse der Messungen zur Luftqualität 2017 durch die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) informiert. „An den verkehrsnahen Stationen konnten wir gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung der Belastung mit Stickstoffdioxid von bis zu 11 Prozent erreichen. Im Vergleich zu 2010 konnten wir sogar teilweise eine Verringerung um bis zu 50 Prozent erzielen“, so Hermann.
„An insgesamt zehn Messstellen konnten wir erstmalig den Grenzwert für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid einhalten“, machte Verkehrsminister Hermann deutlich. So konnten in zehn Städten und damit rund einem Drittel der Orte erstmals die Grenzwerte von Stickstoffdioxid und Feinstaub eingehalten werden: Balingen, Bietigheim-Bissingen, Freiberg, Heidelberg, Ilsfeld, Kuchen, Markgröningen, Mögglingen, Remseck und Schwäbisch Gmünd. Hinzu kommen Schramberg, Karlsruhe und Pforzheim, wo dies erstmals 2016 gelang. „Hieran zeigt sich, dass die ergriffenen Maßnahmen wirken. Nun müssen auch an den verbleibenden Messstellen im Land die Grenzwerte eingehalten werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssen schnellstmöglich umgesetzt werden. Dank der Grünen Plakette haben wir bis auf Stuttgart im ganzen Land die Feinstaubgrenzwerte eingehalten und mit der Blauen Plakette werden wir das auch bei den Stickoxiden schaffen.“
Das Portfolio weiterer möglicher Maßnahmen reicht dabei von Maßnahmen zum Ausbau und der Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, über die Umstellung von Fuhrparks auf emissionsarme Antriebe, intelligente Verkehrssteuerung und –verstetigung, Parkraummanagement, die Einführung und Fortschreibung von Umweltzonen bis hin zur Erprobung innovativer Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung.
Insbesondere der Straßenverkehr stellt eine Hauptquelle für die Belastung mit Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid dar. Die Landesregierung setzt sich daher seit Jahren aktiv für die Einführung einer neuen („Blauen“) Plakette ein. Den deutlichen Effekt einer möglichen neuen Plakette hatte das Wirkungsgutachten Stuttgart eindrucksvoll gezeigt. Und auch das Thema Hardware-Nachrüstung von alten Diesel-Fahrzeugen aus dem Bestand treibt die Landesregierung voran. „Hier gibt es riesige Minderungspotentiale, welche es auszuschöpfen gilt. Die zuständige Bundesregierung lehnt sich aber lieber zurück und wartet auf die Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof und darauf, dass die Gerichte die Entscheidung übernehmen“, gibt Hermann zu bedenken.
Die Verpflichtung zur Grenzwerteinhaltung für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid (NO2) ergeben sich aus der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG), die auch die Grenzwerte vorgibt. Seit 2005 gelten die Grenzwerte für Feinstaub PM10, 40 µg/m³ als Jahresmittelwert und 50 µg/m³ als Tagesmittelwert bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr; seit 2010 gelten die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), 40 µg/m³ als Jahresmittelwert und 200 µg/m³ als Ein-Stunden-Wert bei zugelassenen 18 Überschreitungen im Kalenderjahr.