Verkehrsminister Winfried Hermann sagte nach dem Beschluss des Landeskabinetts zur erwarteten S-21-Klage der Deutschen Bahn: „Bei der Kostensteigerung um zwei Milliarden Euro stehen die DB und ihr Eigentümer, der Bund, in der Pflicht, eine Lösung zu finden. Denn sie haben im Jahr 2013 in Kenntnis des Kostenanstiegs für die Zustimmung des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn zum Weiterbau von Stuttgart 21 gesorgt, obwohl bekannt war, dass weder das Land noch die übrigen Projektpartner bereit sind, weitere Kosten zu übernehmen. Es ist zwar das gute Recht der DB, ihre zusätzlichen Forderungen an die S-21-Projektpartner auf dem Gerichtsweg klären zu lassen. Allerdings ist diese Klage auch ein denkbar schlechtes Signal an alle Länder, die bereit sind, sich freiwillig mit eigenen Mitteln an Bahnprojekten zu beteiligen. Das Land Baden-Württemberg hat sich in den S-21-Finanzierungsverträgen freiwillig dazu verpflichtet, maximal 930 Millionen Euro für Stuttgart 21 und weitere 950 Millionen Euro für den Bau der Schnellbahntrasse von Stuttgart nach Ulm zu bezahlen. In der grün-schwarzen Landesregierung besteht große Einigkeit darüber, dass das Land über dieses ohnehin hohe finanzielle Engagement hinaus kein weiteres Geld für Stuttgart 21 bereitstellen wird.“