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Land stärkt kommunale Nebenbahnen – Verträge gelten rückwirkend für 2025

Das Land Baden-Württemberg unterstützt den Schienenverkehr auf kommunalen Nebenbahnen künftig stärker finanziell. Zum Jahresende hat das Verkehrsministerium die entsprechenden Finanzierungsverträge abgeschlossen.

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Schiene Land stärkt kommunale Nebenbahnen – Verträge gelten rückwirkend für 2025

„Wir unterstützen diese Nebenstrecken und sichern so ein gutes Mobilitätsangebot abseits der Hauptrouten. So entlasten wir Städte und Landkreise. Das Land beteiligt sich damit dauerhaft an ihrer Finanzierung. Wir geben den Kommunen damit Planungssicherheit. Mit festen Landesbeiträgen können sie ihre Bahnen verlässlich betreiben und weiterentwickeln. Die Verträge gelten rückwirkend für 2025. Das hilft den kommunalen Trägern sofort und federt steigende Betriebskosten ab. Wo lokal Verantwortung für die Schiene übernommen wurde, unterstützen wir ab 2027 noch mal mehr. Dazu kommt ein Bonus für Reaktivierungen“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Mit den neuen Vereinbarungen steigt das Land in dieser Form neu in die Finanzierung kommunal betriebener Nebenbahnen ein. Insgesamt mobilisiert das Land dafür bis 2031 rund 130 Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln. Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 15 Millionen Euro vorgesehen, ab 2027 bis 2031 jeweils 20 Millionen Euro pro Jahr.

Die Mittel werden als feste Finanzierungsbeiträge ausgezahlt. Grundlage ist der Landesstandard gemäß dem SPNV-Zielkonzept 2025..  Mit dem neuen Finanzierungsmodell sichert das Land den langfristigen Betrieb wichtiger regionaler Bahnstrecken. Fahrgäste profitieren von stabilen Angeboten.

Diese Nebenbahnen profitieren

  • RNV / OEG-Netz (Raum Mannheim – Heidelberg – Weinheim); Gebiet: Stadtkreis Mannheim, Stadtkreis Heidelberg sowie Rhein-Neckar-Kreis. Zusätzlicher Landesbeitrag: 5.301.616 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 6.627.020 Euro pro Jahr 2027 bis 2031
  • Albtalbahn, Katzbachbahn, Kraichtalbahn, Hardtbahn; Gebiet: Landkreis Karlsruhe. Zusätzlicher Landesbeitrag: 4.916.000 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 6.145.750 Euro pro Jahr 2027 bis 2031;
  • Schönbuchbahn (Dettenhausen – Böblingen); Gebiet: Landkreis Böblingen (Start in Dettenhausen im Landkreis Tübingen). Zusätzlicher Landesbeitrag: 1.473.280 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 2.504.576 Euro pro Jahr 2027 bis 2031 (inklusive Reaktivierungsbonus)
  • Strohgäubahn (Korntal – Weissach); Gebiet: Landkreis Ludwigsburg. Zusätzlicher Landesbeitrag: 1.229.888 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 1.537.360 Euro pro Jahr 2027 bis 2031
  • Wieslauftalbahn (Schorndorf – Rudersberg – Oberndorf); Gebiet: Rems-Murr-Kreis. Zusätzlicher Landesbeitrag: 795.444 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 1.025.751 Euro pro Jahr 2027 bis 2031 (inklusive Reaktivierungsbonus)
  • Tälesbahn (Nürtingen – Neuffen); Gebiet: Landkreis Esslingen. Zusätzlicher Landesbeitrag: 582.132 Euro pro Jahr 2025 und 2026, 777.415 Euro pro Jahr 2027 bis 2031

Für Strecken, die seit 1996 reaktiviert wurden, wie die Schönbuchbahn, sieht das Land ab 2027 zusätzlich einen Bonus vor. Damit würdigt Baden-Württemberg das Engagement von Kommunen, die früh in den Schienenverkehr investiert haben. Zugleich kann das Land bei Bedarf zusätzliche Sitzplatzkapazitäten finanzieren, wenn die Nachfrage steigt.

Hintergrund

Nebenbahnen sind regionale Bahnstrecken mit meist kürzeren Linien und geringerem Verkehrsaufkommen als die Hauptachsen des Schienenverkehrs. Sie verbinden Städte und Gemeinden mit dem überregionalen Bahnnetz und sind besonders im ländlichen Raum wichtig für den Alltag vieler Fahrgäste.

Anders als der landesweit organisierte SPNV fallen die oben aufgeführten Strecken bislang nicht in die Zuständigkeit des Landes. Sie werden historisch von Landkreisen oder Kommunen getragen, etwa weil sie früher von Stilllegung bedroht waren, oder gar schon stillgelegt worden sind und vor Ort übernommen wurden.

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