SPNV

Bund muss Ausbau der Frankenbahn finanzieren

Hermann: Frankenbahn ist eine Hauptstrecke für Güter- und Fernverkehr

Die Frankenbahn ist eine Eisenbahn des Bundes. Neben dem Schienenpersonennahverkehr ist sie vor allem auch eine Hauptstrecke für den Güterverkehr. Deshalb hat das Land den Ausbau zwischen Züttlingen und Möckmühl zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Schienenpersonen- und Güterverkehrs zwischen den Oberzentren Heilbronn und Würzburg zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) angemeldet. „Der Bund ist dem nicht gefolgt. Für mich ist das nicht nachvollziehbar. Denn zunächst ist es Bundesaufgabe, denn die Strecke ist eine Hauptstrecke mit großräumigen Güterverkehr. Da kann man nicht sagen, das ist eine reine Nahverkehrsmaßnahme“, so Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag (23. Juni) in Stuttgart. Er reagierte damit auf den Vorwurf von Norbert Barthle, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, das Land sei am Zug, die Planung voranzutreiben.

Die von Staatssekretär Barthle genannten Mittel, sind Mittel nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Die LuFV regelt, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmen 20 Prozent des Gesamtvolumens für Maßnahmen im SPNV verwenden müssen. In Baden-Württemberg werden diese Maßnahmen in regelmäßigen Abstimmungsrunden zwischen dem Land und der Deutschen Bahn AG abgestimmt und vereinbart. 

Von den auf Baden-Württemberg aus der LufV für die Jahre 2015-2019 entfallenden Mitteln in Höhe von insgesamt ca. 120 Millionen Euro sind bis 2019 insgesamt ca. 112 Millionen Euro allein für Stuttgart 21 fest gebunden. 

Für die Frankenbahn ist in diesem Zeitraum ein Betrag von insgesamt ca. 2,9 Millionen Euro vorgesehen. Nach Vereinbarung werden diese Mittel für kleinere netzseitige Maßnahmen an den Bahnstationen Möckmühl und Züttlingen verwendet. Darüber hinaus, insbes. im Hinblick auf den zweigleisigen Ausbau, sind keine Maßnahmen vorgesehen. Der zweigleisige Ausbau würde nach einer groben Schätzung des Landes im Jahr 2013 ca. 21 Millionen Euro kosten. Dafür können keine Nahverkehrsmittel, sondern müssen Schienenwegeausbau-Mittel eingesetzt werden.

Angesichts des erheblichen Investitionsstaus für Schienenprojekte u.a. auf Strecken mit SPNV hat die Verkehrsministerkonferenz den Bund bereits 2016 aufgefordert, ein zusätzliches Finanzierungsinstrument zu implementieren oder eine Finanzierung über den Bedarfsplan Schiene zu ermöglichen oder alternativ die Mittel der LuFV zu erhöhen. Minister Hermann weiter: „Es gibt also genügend Wege für den Bund, den Infrastrukturausbau seiner Schienenwege zu finanzieren. Baden-Württemberg kann nicht immer wieder Landesmittel für Bundesaufgaben einsetzen!“

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Benjamin Hechler
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