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Bund und Land förderten im Jahr 2015 U-, Stadt- und S-Bahn-Ausbau in Baden-Württemberg mit 152 Millionen Euro

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Sehr gute Baufortschritte bei kommunalen Nahverkehrsprojekten im Land – verbindliche GVFG-Nachfolgeregelung dringend notwendig

Der Südwesten profitierte auch im Jahr 2015 im Vergleich zu anderen Bundesländern überproportional von den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln und verdeutlicht damit den weiterhin hohen Bedarf an Investitionen in große Infrastrukturvorhaben des ÖPNV. Nach der jetzt vorliegenden Übersicht über das Jahr 2015 konnten insbesondere folgende ÖPNV-Neubauvorhaben im letzten Haushaltsjahr rund 152 Millionen Euro an Förderung erhalten:

  • die Stadtbahnlinie U12 in Stuttgart, 
  • die Stadtbahnen Neue Messe und Rotteckring in Freiburg, 
  • die Straßenbahnlinie 2 in Ulm, 
  • die Stadtbahn Mannheim Nord, 
  • das Verkehrsprojekt Kombilösung Karlsruhe, 
  • die Stadtbahn Heilbronn Nord und 
  • die Erschließung des Sport- und Messeparks in Mannheim.

 

„Mein Dank gilt den Vorhabensträgern für die zügige Umsetzung der im Bau befindlichen Verkehrsprojekte und dem Bund für die zur Verfügung gestellten Finanzhilfen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Dank des hohen Mitteleinsatzes des Landes konnten die Bundesmittel abgerufen werden“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag, 03. Oktober 2016 in Stuttgart. 

Für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden stellt der Bund den Ländern Bundesfinanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Höhe von jährlich insgesamt rund 333 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den Geldern können ÖPNV-Schienenverkehrswege in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten mit zuwendungsfähigen Kosten von mehr als 50 Millionen Euro gefördert werden. Der Fördersatz des Bundes beträgt dabei bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Investition wird neben dem Bundesanteil mit einem Landesanteil in Höhe von 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten kofinanziert. Die restlichen 20 Prozent der Kosten sowie die nicht zuwendungsfähigen Kosten (z.B. Planungskosten) tragen die Vorhabensträger.

Das GVFG-Bundesprogramm läuft nach derzeitigem Stand mit dem Ende des Jahres 2019 formal aus. „Wir haben große Sorge, dass unser hoher Bedarf bereits in Kürze nicht mehr bedient werden kann. Die Unklarheit blockiert dringend notwendige Planungen“, so Minister Hermann weiter. Die laufenden Gespräche über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen auch das Thema einer Nachfolgeregelung für das GVFG-Bundesprogramm mitbehandeln. „Allerdings sind die Planungsvorläufe für solch große Infrastrukturvorhaben verständlicherweise relativ lange und die Vorhabensträger benötigen Finanzierungssicherheit für ihre Projekte. Jedenfalls kann niemandem zugemutet werden, Planungsmittel in die Hand zu nehmen ohne jemals Aussicht auf eine Förderung zu erhalten. Vorhaben wie die Stadtbahn Ludwigsburg, die Elektrifizierung der Hochrheinbahn und die Verlängerung der S-Bahn von Filderstadt nach Neuhausen a.d.F. sind letztlich die Leidtragenden, da sie nur mit einem hohen Anteil an öffentlichen Mitteln umgesetzt werden können“, unterstrich Hermann die Bedeutung einer schnellen Nachfolgeregelung.

In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. September 2015 hatte der Bund bereits grundsätzlich zugesagt, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen. „Eine schnelle Einigung und damit eine gesetzgeberische Umsetzung dieser Vereinbarung durch den Bund auf Basis des Ländervorschlags ist überfällig. Länder und Aufgabenträger brauchen Klarheit!“, bekräftigt Hermann. Bis jetzt steht die Umsetzung noch aus, da die Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen noch nicht zum Abschluss gekommen ist. 

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