Elektromobiliät

Bundesrat beschließt Verordnung für einheitliche Ladetechnik

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Minister Hermann: Elektromobilität braucht nutzerfreundliche Standards bei Ladesäulen

Der Bundesrat hat am Freitag (26. Februar) die Verordnung für einheitliche Ladesäulenstecker verabschiedet. Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Diese schreibt einen verbindlichen technischen Mindeststandard für Stecker zum Laden von Elektrofahrzeugen fest. „Wenn wir im Sinne der Elektromobilität vorankommen wollen, muss die Nutzung von Elektrofahrzeugen insgesamt auch für die breite Bevölkerung attraktiver werden. Die Verordnung zur Standardisierung der Ladesäulen ist wichtig für Menschen, die ein Elektroauto fahren wollen. Dadurch dürfen aber die Vorreiter bereits bestehender Ladesäulen nicht benachteiligt werden“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann am Rande der Plenarsitzung im Bundesrat.   

Als erstes europäisches Land setzt Deutschland damit die Vorgaben der EU-Richtlinie (2014/94/EU vom Oktober 2014) zur Ladesäulenverordnung (LSV) um. Baden-Württemberg nimmt eine Vorreiterrolle in Sachen Elektromobilität ein und macht sich daher für eine schnelle Umsetzung stark. Die LSV tritt sofort in Kraft und besagt, dass bereits gebaute Ladesäulen Bestandsschutz genießen. Dies war Minister Hermann als Chef des federführenden Ressorts wichtig. Zudem wird es eine Mindestanforderung an den Steckertyp geben: neu gebaute Ladesäulen werden mindestens mit den Steckern Typ2 bzw. Combo2 für Normalladen bzw. Schnellladen (mit mehr als 22 KW) ausgestattet. Damit entsteht Planungssicherheit sowohl für die Hersteller als auch für die Betreiber und Nutzer der Ladesäulen.

Um eine reibungslose und nutzerorientierte Umsetzung der Verordnung sicherzustellen, wird die Landesregierung in einem zweiten Schritt Gespräche führen mit Verbänden, Automobilherstellern, Netzbetreibern, Ladesäulenbetreibern und natürlich Nutzern. Im Dialog sollen alle noch offenen Punkte der Ladesäulenverordnung geklärt werden, so dass unter Berücksichtigung aller Vorschläge bis Ende des Jahres eine Folgeverordnung erstellt werden kann. In dieser werden noch fehlende Regelungen und Standards aufgenommen und die Ladesäulenverordnung dadurch vervollständigt. 

Minister Hermann betonte: „Ein Wirrwarr von vielen Steckern und Ladegeräten wie bei Handys darf es bei Elektroautos nicht geben. Deshalb brauchen wir eine Vereinheitlichung der Stecker, ohne dabei die Pioniere der Elektromobilität zu diskriminieren. Vor allem aber sind rund 2000 Ladesäulen in Baden-Württemberg nötig, das ist das Ziel des Landes. Der Bund muss zügig ein dichtes Netz an Schnellladesäulen an Bundesautobahnen aufbauen.“ 

Schon heute legt das Land Baden-Württemberg bei der Förderung der Ladesäuleninfrastruktur Wert darauf, möglichst vielen Nutzern einen sicheren und einfachen Zu-gang und eine einfache Abrechnung zu ermöglichen. Dies soll mit der Ladesäulenverordnung nun ausgeweitet und standardisiert werden: Ganz im Sinne einer nachhaltigen Mobilität- für Alle!

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