Förderung

Corona-Bonus für Verkehrsprojekte im Land

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Verkehrsministerium (Foto: © Joachim E. Roettgers GRAFFITI)

Besonders klimafreundliche Vorhaben profitieren zudem von einem vereinfachtem Verfahren

Wichtige Verkehrsprojekte in den baden-württembergischen Kommunen sollen trotz der Corona-Krise vorankommen. Entsprechende Regelungen für das zentrale Förderprogramm LGVFG des Landes sehen verbesserte Bedingungen vor, um Investitionen vor allem in Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs zu erleichtern. Die Konkretisierung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) durch eine neue Verwaltungsvorschrift bringt vor allem den Städten und Gemeinden weitere Vorteile. Das Gesetz unterstützt Träger von Vorhaben, die die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden verbessern mit Fördergeldern bei ihren Verkehrsprojekten. „Wir dürfen in der Corona-Krise nicht die Klimakrise übersehen. Jetzt müssen Zukunftsinnovationen angegangen werden“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.  Neu ist ein Corona-Bonus für die anfallenden Planungskosten. Wenn der Förderantrag bis zum 31.12.2021 gestellt wird, gibt das Land eine höhere finanzielle Unterstützung für die Planung der Verkehrsprojekte.

Die Förderung der Planungskosten wird dazu pauschal auf 15 Prozent der anfallenden förderfähigen Baukosten erhöht. Spätere Vorhaben werden mit einer Planungskostenpauschale von 10 Prozent gefördert. Auch diese Pauschale wurde mit der Verwaltungsvorschrift neu eingeführt.

Verkehrsminister Winfried Hermann betonte am Freitag die Notwendigkeit des Corona-Bonus: „Wir wissen, dass die momentane wirtschaftliche Lage in Folge der Corona-Krise auch viele Kommunen bei Ausgaben bremst. Mit diesem zusätzlichen Anreiz wollen wir Kreise, Städte und Gemeinden gerade jetzt ermutigen, dringend erforderliche Investitionen in ihre Verkehrsinfrastruktur nicht hinauszuzögern.“

Für den Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land steht seit Anfang des Jahres fast doppelt so viel Geld zur Verfügung wie bisher. Verkehrsprojekte zur Verbesserung der Verhältnisse in den Gemeinden des Landes können seitdem mit jährlich 320 Millionen Euro gefördert werden.

Die neue Verwaltungsvorschrift zum LGVFG regelt zudem, dass bestimmte kommunale Verkehrsprojekte einfacher von einem Klima-Bonus profitieren können. Der Klima-Bonus im LGVFG legt fest, dass die förderfähigen Baukosten von besonders klimafreundlichen Projekten mit bis zu 75 Prozent vom Land gefördert werden. Das LGVFG sah vor, dass alle Projekte, die nicht Bestandteil eines Klimamobilitätsplans sind, ihren positiven Beitrag zum Klimaschutz einzeln nachweisen müssen. Dieses Verfahren wird nun vereinfacht. Bei bestimmten Projekten wird ein positiver Beitrag zum Klimaschutz grundsätzlich angenommen.

Verkehrsminister Hermann sieht in dieser Vereinfachung ein wichtiges Instrument, um Städte und Gemeinden bei entsprechenden Investitionen zu unterstützen: „Wir erleichtern es den Kommunen damit, ihre besonders klimafreundlichen Verkehrsprojekte schnell und unkomplizierter auf den Weg zu bringen. Es ist nicht nur wichtig, dass jetzt deutlich mehr Fördergelder zur Verfügung stehen, sondern dass diese auch einfacher beantragt werden können.“

Das vereinfachte Verfahren gilt beispielsweise beim ÖPNV für den Bau oder Ausbau von Park-and-Ride Parkplätzen und den Umbau von Straßen zu Busspuren. Im Bereich des Rad- und Fußverkehrs entfällt der Nachweis unter anderem beim Bau von Fahrradabstellanlagen sowie dem Umbau von Fahrspuren zu Radwegen. Die Projekte dürfen allerdings förderfähige Investitionskosten von einer Million Euro nicht überschreiten, ansonsten entfällt das vereinfachte Verfahren.

Ergänzende Information:
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes. Verkehrsminister Winfried Hermann hatte sich für eine Anhebung der Fördersummen stark gemacht. Seit Anfang des Jahres stehen daher jährlich 320 Millionen Euro für kommunal wirkende Verkehrsprojekte zur Verfügung. Bislang lag die Fördersumme bei 165 Millionen Euro pro Jahr. Durch das Gesetz und die bereitgestellten Mittel werden Vorhaben gefördert, die den Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), den Rad- und Fußverkehr sowie den Straßenbau und Lärmschutz betreffen

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