Die Bewerbungsphase für den neuen Fahrgastbeirat ab Juli 2022 läuft. Wer mit den eigenen Vorschlägen den Schienenverkehr in Baden-Württemberg verbessern möchte, kann sich für das ehrenamtliche Gremium bewerben. Das gilt es bei der Bewerbung zu beachten.
Sie nutzen regelmäßig den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und wollten schon immer einen Blick hinter die Kulissen werfen und mitwirken an der Verbesserung des Schienenverkehrs im Land?
Dann bewerben Sie für den Fahrgastbeirat Baden-Württemberg. Der der landesweite Beirat sucht ab jetzt für die kommenden drei Jahre neue Vertreterinnen und Vertreter, die ihre Erfahrungen aus dem ganzen Land und seinen verschiedenen Verkehrsverbünden mitbringen. Bewerberinnen und Bewerber sollten über viel Engagement und die Bereitschaft verfügen, sich mit eigenen Erfahrungen und Wünschen rund ums Zugfahren einzubringen. Neben der Teilnahme an Sitzungen des Fahrgastbeirats Baden-Württemberg treffen sich die Mitglieder zu Sonderaktionen und Fachtagungen.
Bahn besser machen
Als Fahrgastbeirätin oder Fahrgastbeirat haben Sie die Möglichkeit, direkt bei den Verantwortlichen für den Schienenpersonennahverkehr nachzuhaken, Feedback zu geben, Hintergründe zu erfragen und Ihre Vorschläge zur Verbesserung einzubringen. Sie haben die Chance, mitzuwirken an der Weiterentwicklung des SPNV im Sinne der Kunden. Der SPNV ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und umfasst den schienengebundenen Verkehr ohne den Busverkehr.
Häufige Fragen zur Bewerbung
Der Fahrgastbeirat ist ein ehrenamtliches Gremium. Dieses besteht aus 26 Mitgliedern, welche zur einen Hälfte aus interessierten SPNV-Nutzenden und zur anderen Hälfte aus Vertretungen verschiedener Verbände besteht. Als beratendes Gremium stellt der Fahrgastbeirat-BW ein wichtiges Bindeglied zwischen den SPNV Nutzenden und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger dar.
Verkehrsminister Winfried Hermann hat im April 2012 den Fahrgastbeirat Baden-Württemberg ins Leben gerufen, um dadurch das Angebot im SPNV noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden abstimmen zu können.
Etwa viermal im Jahr treffen sich die Mitglieder des Fahrgastbeirats-BW – je nach Bedarf auch häufiger – online als Videokonferenz oder in Stuttgart. Zusätzlich bestehen verschiedene Arbeitsgruppen, die vorab verschiedene Themen aufbereiten, bevor sie die Ergebnisse ihrer Recherchen im Plenum zur Weiterbearbeitung präsentieren.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die 5. Amtsperiode wird im Juli 2022 beginnen und im Jahr 2025 enden.
Der Fahrgastbeirat-BW beschäftigt sich mit allen Themen rund um den Zugverkehr. Kontinuierlich erhält der Fahrgastbeirat aus erster Hand Neuigkeiten und Veränderungen, die den SPNV betreffen. Der Fahrgastbeirat kann dabei selbst Anregungen und Vorschläge gegenüber dem Land machen, um die Akzeptanz des SPNV zu verbessern und seine Attraktivität zu erhöhen. Über die aktuelle Arbeit des FGB-BW berichtet die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) im Internet.
Sie füllen den Bewerbungsbogen aus und erzählen, was Sie motiviert, im landesweiten Fahrgastbeirat Mitglied zu werden. Den ausgefüllten Bogen schicken Sie dann bis zum 30.04.2022 an bewerbung-fgb@nvbw.de und erhalten im Frühjahr Rückmeldung. Alternativ können Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen postalisch an folgende Adresse schicken:
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
z. Hd. Frau Clara Eder
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart