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Finanzierungsvereinbarung für den Ausbau der Gäubahn zwischen Horb und Neckarhausen

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Schienen mit einer Weiche (Bild: Fotolia.com/ Finkenherd)

DB muss nun den Streckenausbau rasch vorantreiben

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann ist erleichtert über den Abschluss der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn zum Ausbau der Gäubahn zwischen Horb und Neckarhausen. Der Minister erklärte am Freitag: „Ich bin froh, dass die beiden Vertragspartner nun endlich ihre Unterschrift unter die Vereinbarung gesetzt haben. Der Planfeststellungsbeschluss für den zweigleisigen Ausbau der Gäubahn zwischen Horb und Neckarhausen ist inzwischen fast auf den Tag genau ein Jahr alt. Bei so wichtigen Infrastrukturprojekten müssen derart lange Verzögerungen in Zukunft unbedingt vermieden werden. Ansonsten kommen wir beim Ausbau des klimafreundlichen Schienensystems nicht rasch genug voran.“

Der Minister appellierte zugleich an die DB, die nächsten Schritte zügig und entschlossen anzugehen. „Die international bedeutsame Nord-Süd-Verbindung Stuttgart-Bodensee-Zürich muss möglichst schnell ausgebaut und modernisiert werden.“ Nach Informationen aus dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur ist bis spätestens zum 3. Quartal 2021 mit dem Baubeginn zu rechnen. Zuvor seien weitere Vorarbeiten wie die Bauausführungsplanung und bauvorbereitende Maßnahmen notwendig. Das Bundesministerium rechnet damit, dass der dann ausgebaute Abschnitt der Gäubahn bis spätestens 2024 in Betrieb genommen werden kann.

Die Schienenverbindung zwischen Stuttgart und Zürich ist auf der etwa 70 Kilometer langen Strecke zwischen Horb und Tuttlingen nur eingleisig. Der Verkehr soll durch den Bau sogenannter Doppelspurinseln im Ablauf beschleunigt werden. Als erstes Bauprojekt soll der Abschnitt südlich von Horb in Angriff genommen werden.  

Die Bundesregierung hatte Ende 2016 entschieden, den Ausbau der Gäubahn wieder in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 aufzunehmen. Dafür hatte sich ein breites Bündnis aus Parteien, Verbänden und Wirtschaft stark gemacht. Für den Ausbau will der Bund etwa 550 Millionen Euro bereitstellen.   

Ein Gutachten des Landes hatte zuvor ergeben, dass der Ausbau der Bahnstrecke Stuttgart – Zürich zu vertretbaren Kosten und bei guter Fahrplanstabilität möglich ist. Demnach kann die Fahrzeit zwischen Stuttgart und Zürich um etwa 20 Minuten verkürzt werden, wenn die Strecke teilweise ausgebaut und wenn Neigetechnikzüge eingesetzt werden. Durch diese Verkürzung der Fahrzeit wird es möglich, passende Anschlüsse in Zürich zu erreichen und damit die Attraktivität der Strecke im internationalen Bahnverkehr deutlich zu steigern.  

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