Lärmschutz

Fluglärminitiative für mehr Schutz der Bevölkerung im Kabinett verabschiedet

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Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz starten eine gemeinsame Initiative zur Verbesserung des Fluglärmschutzes. „Wir wollen, dass der Lärmschutz stärker berücksichtigt wird. Der Bund muss hier dringend neben den Zielen der Sicherheit und Kapazität auch dem Lärmschutz mehr Gewicht beimessen“, teilten die baden-württembergische Lärmschutzbeauftragte und Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Gisela Splett, der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir sowie der rheinland-pfälzische Infrastrukturminister Roger Lewentz und die Umweltministerin Ulrike Höfken am 10. November mit. „Der Vorstoß wird der Anforderung an eine stärkere Orientierung der An- und Abflüge an Lärmschutzgesichtspunkten gerecht und behält zugleich die Praktikabilität und Erfordernisse der Luftverkehrswirtschaft im Blick“, so die Regierungsmitglieder weiter.

Alle drei Landesregierungen haben in den letzten Tagen entsprechende Kabinettsbeschlüsse gefasst, um eine notwendige Änderung des Luftverkehrsgesetzes über den Bundesrat anzustoßen. Dazu gehört auch eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit. „Dass die von neuen oder wesentlich geänderten Flugrouten betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bislang keine Möglichkeit haben sich frühzeitig in das Verfahren einzubringen, ist völlig inakzeptabel. Das muss sich ändern“, erläuterten Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ihre Initiative. Sie appellierten zudem an ihre Länderkolleginnen und -kollegen sowie den Bund, sich diesem überparteilichen Kompromiss anzuschließen. 

Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz warfen der Bundesregierung vor, bei Fragen des Fluglärmschutzes seit Jahren nicht aktiv zu werden. „Es ist seit vielen Jahren bekannt, dass hier dringend gehandelt werden muss“, so Splett, Al-Wazir, Höfken und Lewentz. „Es wird höchste Zeit, nun die Rahmenbedingungen für mehr Lärmschutz und Transparenz zu schaffen.“ Die Regierungsmitglieder betonten, dass es sich bei der Initiative um einen überparteilichen Kompromiss handele.

Die LänderInitiative zielt darauf ab, dass Luftfahrtbehörden und die Deutsche Flugsicherung DFS bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren und der anschließenden betrieblichen Praxis nicht lediglich auf die Vermeidung von unzumutbarem Fluglärm hinwirken, sondern generell den Fluglärm reduzieren. „Unser Ziel ist es, dass die DFS und das Bundesamt für Flugsicherung die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes an Flughäfen so weit wie möglich und so schnell wie möglich identifizieren und umsetzen“, so die Regierungsmitglieder. „Das Thema muss ohne Frage auf der Prioritätenliste weiter nach oben.“

Zudem soll auch eine Öffentlichkeitsbeteiligungerfolgen, wenn Flugverfahren neu festgelegt oder wesentlich geändert werden. „Eine Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger findet nach derzeitiger Rechtslage nicht statt. Das kann man doch niemandem mehr erklären,“ so die Regierungsmitglieder. Dazu sollen die Öffentlichkeit, betroffene Gemeinden und Träger öffentlicher Belange die Arbeit der Fluglärmkommission als Beratungsorgan ergänzen.

Im Weiteren verwies Baden-Württembergs Lärmschutzbeauftrage Gisela Splett darauf, dass „Teile des Luftverkehrsgesetzes aus dem Jahr 1971 stammen. Es verpflichtet die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation, lediglich auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Diese Vorgabe reicht bei wachsenden Flugbewegungszahlen, insbesondere in den Nachtstunden, für einen Schutz der Bevölkerung vor Lärm nicht mehr aus. Sie muss dringend den heutigen Realitäten und Belastungen der Menschen angepasst werden.“ Die gemeinsame Bundesratsinitiative der drei Länder sieht daher vor, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm insbesondere bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugrouten im Rahmen der Abwägung angemessen zu berücksichtigen. „Wie wir heute wissen und wie gerade wieder bestätigt wurde, kann Lärm krank machen. Bisher ist der Schutz der Menschen vor Fluglärm aber kraft Gesetzes nachrangig gegenüber wirtschaftlichen und verkehrlichen Interessen. Die große Zahl der Betroffenen ist zu Recht nicht bereit, diese Fehlgewichtung weiter hinzunehmen“ so Splett. Für die Nachtzeit soll es eine ausdrückliche Festschreibung einer Gewichtungsvorgabe in § 29b Absatz 2 entsprechend der geltenden Regelung in § 29b Absatz 1 Satz 2 geben. Implementiert werden soll zudem ein transparentes Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Hessen

Wirtschafts- und Verkehrsminister Al-Wazir verwies am Dienstag auch auf die Ergebnisse der NORAH-Lärmwirkungsstudie. „Niemand kann mehr bestreiten, dass Fluglärm Auswirkungen auf die Gesundheit hat und sich viele Menschen im Umfeld des Frankfurter Flughafens davon stark belästigt fühlen“, so Al-Wazir. „Das kann uns als Politik nicht kalt lassen.“ Kapazität und Lärmschutz müssten künftig bei der Festlegung neuer oder wesentlich geänderter Flugrouten zumindest gleichrangig gewichtet werden. "In der Stunde vor und nach dem Nachtflugverbot müsste dem Lärmschutz sogar ein Vorrang gegenüber den wirtschaftlichen Unternehmensinteressen eingeräumt werden. Bei all dem gilt aber natürlich immer: Sicherheit geht vor“, so Al-Wazir.

Rheinland-Pfalz

„Vor allem auf die Nachtruhe der Bevölkerung muss in besonderem Maße Rücksicht genommen werden“, so der rheinland-pfälzische Infrastrukturminister Roger Lewentz. „Die Einführung der ebenfalls vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung dient dem Ziel, dass auch die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Regionen in die Verfahren einbezogen werden. Damit wären  die vom Fluglärm am Frankfurter Flughafen Betroffenen und damit auch Rheinhessen und Mainz bei der erstmaligen Festlegung oder wesentlichen Änderung von Flugrouten zu beteiligen, was bisher nicht der Fall ist“, sagte Lewentz. Die rheinland-pfälzische Landesregierung fordert damit eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht nur beim Planfeststellungsverfahren, sondern auch für das oftmals erst Jahre später stattfindende Verfahren zur Festlegung der Flugrouten. 

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