Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat mit Wirkung zum 1. Mai 2012 die Fluglärmkommission für den Flughafen Stuttgart neu zusammengesetzt. Ihr gehören nun 15 Mitglieder an. Je ein Mitglied stellen die Städte und Gemeinden Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Stuttgart, Denkendorf, Steinenbronn, Esslingen, Neuhausen und Schönaich sowie die Bundesvereinigung gegen Fluglärm, der Flughafen Stuttgart, die Luftfahrtunternehmen, die Industrie- und Handelskammer der Region Stuttgart, die US-Streitkräfte in Baden-Württemberg und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in seiner Eigenschaft als oberste Landesbehörde für den verkehrsbezogenen Immissionsschutz (Schutz gegen Lärm).
„Die Fluglärmkommissionen geben aufgrund ihrer Sachkunde und Ortsnähe den für den Luftverkehr verantwortlichen Behörden des Bundes und des Landes wichtige Anregungen, wie der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm verbessert werden kann. Sie leisten einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung der Fluglärmbelastung in der Umgebung von Flughäfen“, erklärte die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Staatssekretärin Gisela Splett, am 30.04.2012 in Stuttgart.
Anlass für die Neuordnung ist die Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs am Flughafen Stuttgart im Dezember 2010. Mit der neuen Zusammensetzung werden alle Kommunen, deren Gebiet vom Lärmschutzbereich betroffen ist, Mitglieder in der Fluglärmkommission; bisher waren nur fünf Filderkommunen vertreten. Erstmals dabei ist auch das US-Militär, ein wichtiger Nutzer des Flughafens Stuttgart. Vorsitzender der Fluglärmkommission ist Oberbürgermeister Bolay aus Ostfildern.
Fluglärmkommissionen haben die Aufgabe, die Flughafengenehmigungsbehörde sowie die Flugsicherung bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Flugzeuge zu beraten. Sie sind etwa bei der Festlegung von Flugrouten und Flugverfahren in der Umgebung des Flughafens zu beteiligen.
Fluglärmkommissionen gibt es an allen größeren Verkehrsflughäfen, in Baden-Württemberg für die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ist Genehmigungsbehörde für diese Flughäfen und damit auch für die Zusammensetzung der Fluglärmkommissionen verantwortlich. Nach dem Luftverkehrsgesetz sollen der Fluglärmkommission nicht mehr als 15 Mitglieder angehören.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg