Zulassungsbehörden der Länder haben für einen rechtskonformen Betrieb von Fahrzeugen mit vorschriftswidriger Abschalteinrichtung zu sorgen
„Die Zulassungsbehörden müssen das zur Gefahrenabwehr Nötige und Angemessene anordnen,“ äußerte das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG Stuttgart) in seinem jüngsten Beschluss vom 27. April 2018 zu Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung. Darin befasst sich das Gericht im Rahmen einer summarischen Prüfung mit der Rechtmäßigkeit von Betriebsuntersagungen, wenn die Fahrzeughalter ein Softwareupdate nicht vornehmen lassen. Das Gericht hält die sofort wirksame Betriebsuntersagung für rechtmäßig, denn nach verweigertem Update entspricht ein Fahrzeug nicht seiner Typgenehmigung. Nachdem der Halter mehrfach aufgefordert worden ist, das Update durchzuführen, sei die Betriebsuntersagung nunmehr ein angemessenes Mittel. Die Zulassungsbehörde müsse tätig werden.
Behörden: Einsetzen notwendiger Mittel bei Fahrzeugen mit Abschalteinrichtung
Damit gibt das Fahrzeugzulassungsrecht den Behörden die notwendigen Mittel in die Hand um rechtskonforme Zustände beim Betrieb von Fahrzeugen mit vorschriftswidriger Abschalteinrichtung herzustellen. Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums äußerte in dem Zusammenhang: „Das ist ein wichtiges Signal, denn die Schadstoffbelastung der Luft ist gerade deswegen weiterhin zu hoch, weil Fahrzeuge in großer Zahl nicht den derzeitigen gesetzlichen Anforderungen an die Begrenzung der Emissionen entsprechen.“
Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entsteht durch das Softwareupdate auch keine Beweisvereitelung. Dem Fahrzeughalter stehen weiterhin Beweismöglichkeiten im Zivilprozess gegen den Hersteller zur Verfügung. Als Beispiel nennt das VG Stuttgart auch das selbständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO. Die höchst problematische Frage, ob durch Updates Mängel am Fahrzeug hervorgerufen werden könnten, etwa in Form von abweichendem Fahrverhalten oder höherem Kraftstoffverbrauch, muss und kann im Einzelfall zivilrechtlich geklärt werden.
Das KBA bestätigt die Beseitigung der Abschalteinrichtung durch das Update
Die Zulassungsbehörde kann nach der Freigabe der Software durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) davon ausgehen, dass die vorgesehene Umrüstung auch zu einem vorschriftsgemäßen Zustand führt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt nämlich im Rahmen der einzelnen Rückrufaktionen, dass die von ihm für unzulässig erachtete Abschalteinrichtung durch das Update wirksam beseitigt wird.
Das VG Stuttgart sieht auch die Gründe für eine Anordnung der sofortigen Vollziehung der Betriebsuntersagung als gegeben an. Somit muss das Fahrzeug sofort stillgelegt werden und die Entscheidung in der Hauptsache kann nicht abgewartet werden. Hintergrund ist, dass der Schutzzweck der Betriebsuntersagung die Gefahrenabwehr sei. Vorliegend ergäben sich aus den vorschriftswidrigen Fahrzeugen Gefahren für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt.