Stuttgart 21

Hermann: Projektförderungspflicht ist auch die Pflicht zur kritischen Begleitung

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In der heutigen aktuellen Debatte im Landtag äußerte sich Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur, zum Projekt „Stuttgart 21“. Die Landesregierung kenne ihre Projektförderungspflicht, so der Minister. Die Landesregierung trage allerdings auch Verantwortung für das öffentliche Interesse und habe daher zugleich die Aufgabe und die Pflicht, das Projekt kritisch zu begleiten und auf eine sinnvolle Um-setzung zu achten.

Es gehe darum, sicherzustellen, dass etwa die Investitionen tatsächlich dem Ziel dienen, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen oder dass die Mineralwasserquellen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem werde die Landesregierung die Kosten genau überwachen: Für die Koalition sei der Betrag von 4,5 Mrd. Euro der Deckel, der nicht überschritten werden dürfe. Hermann wies auch auf die Pflichten der Vertragspartner hin. Insbesondere von der Bahn AG erwarte er umfassende und überprüfbare Informationen, die zur Beurteilung von Kostensteigerungen und Risiken erforderlich seien.

Angesichts der emotionalen Diskussion um das Projekt wies Hermann noch einmal darauf hin, dass Gewalt kein Teil des Protests gegen Stuttgart 21 sein dürfe. Unter keinen Umständen gebe es eine Rechtfertigung oder auch nur ansatzweise Verständnis für Gewalt.

Es gehe jetzt darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, den politischen und gesellschaftlichen Konflikt um Stuttgart 21 zu lösen. Über umfassende Informationen zu verfügen, Kostentransparenz herzustellen, Risiken offen zu legen und Alternativen aufzuzeigen sei dafür unabdingbar.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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