Ideenwettbewerb für kooperative Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum

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Car-Sharing Parkplätze an einem Bahnhof

Die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, für Verkehr und für Ländlichen Raum fördern einen gemeinsamen Ideenwettbewerb für kooperative Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum mit Mitteln in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro.  Der Ideenwettbewerb ist Teil des ressortübergreifenden Impulsprogramms für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Durch das Testen innovativer Geschäftsmodelle im Ländlichen Raum legen wir den Grundstein für tragfähige Mobilitätsdienste in Baden-Württemberg. Damit verschaffen wir auch kleineren Ortschaften zielsicher und nachhaltig Anschluss an Mobilität“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum, ergänzte: „Der Ideenwettbewerb wird helfen, Distanzen spürbar zu verringern und leistet damit auch einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Ländlichen Raum.“

Auch Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt den Start des Ideenwettbewerbs: „Wir brauchen nachhaltige Mobilitätslösungen, die auch im Ländlichen Raum funktionieren. Gesucht werden neue, kreative und klimafreundliche Mobilitätsangebote. Hierzu bedarf es engagierter und innovativer Unternehmen und eines entsprechenden gesellschaftlichen Engagements. Mit dem Ideenwettbewerb wollen wir dazu Anreize setzen.“

Ziel des Ideenwettbewerbs mit dem Titel „Kooperative Mobilitätskonzepte im Ländlichen Raum: Wie lassen sich bürgerschaftliche oder unternehmerische Sharing-Konzepte durch Autohäuser/-werkstätten/-händler professionell unterstützen?“ sei die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und des Zusammenhalts durch eine Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse vor Ort sowie die Begleitung der Projektumsetzung durch eine umfassende und aktive Bürgerbeteiligung.

Denn Sharing-Konzepte oder Bürgerbusinitiativen können zwar ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende und gesellschaftliche Teilhabe sein, allerdings kommen bürgerschaftlich wie unternehmerisch getragene Aktivitäten häufig an ihre Grenzen, wenn professionelle Tätigkeiten wie zum Beispiel Fahrzeugservice, Bereitstellung oder Wartung der notwendigen Infrastrukturen erforderlich sind. Ohne diese Tätigkeiten lassen sich kooperativ ausgerichtete Mobilitätskonzepte aller Sharing-Arten jedoch nur schwer realisieren. Außerdem sucht das Kfz-Gewerbe angesichts klimaverträglicherer Antriebe und des sich wandelnden Nutzerverhaltens nach neuen Geschäftsmodellen durch fahrzeugorientierte professionelle Dienstleistungen. Hier kann eine Win-Win-Situation geschaffen werden, indem das Kfz-Gewerbe gemeinsame Organisationsformen mit unternehmerischen oder ehrenamtlichen Mobilitätsbetreibern entwickelt. Im Rahmen des Ideenwettbewerbs können auch Mobilitätsangebote, basierend auf bereits vor Ort realisierten Vorarbeiten, mittels Förderung weiterentwickelt, professionalisiert und pilothaft umgesetzt werden.

Die Pilotprojekte werden über die gesamte Projektlaufzeit vom Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO wissenschaftlich begleitet. Das Fraunhofer IAO berät die Konsortien zu fachlichen Fragen und erstellt abschließend einen Leitfaden als Blaupause für Kfz-Gewerbe, Mobilitätsbetreiber und Kommunen, sodass erfolgreiche Projektergebnisse in der Breite umgesetzt werden können. Die Projekte sollen von März 2020 bis Ende 2021 laufen.


Informationen zur Bewerbung

Konsortien können sich ab sofort zusammenschließen und bis zum 17. Januar 2020 Projektideen einreichen.

Ein antragsberechtigtes Konsortium besteht aus mindestens drei Konsortialpartnern: mindestens einem kooperativ ausgerichteten Mobilitätsanbieter (z. B. Car-/Bike-/Ride-Sharing-Anbieter, Fahrradverleihsystem, Fahrdienst, Bürgerbus-Initiative oder Verein aus dem Mobilitätsbereich), mindestens einem KMU als professionellem Akteur aus der Wirtschaft (z. B. Auto-/Zweiradhaus/-werkstatt/-händler) und mindestens einer Gebietskörperschaft als kommunalem Akteur (z. B. Kommune, Stadt, Gemeinde).

Die Fördersumme je Konsortium ist auf 425.000 Euro begrenzt. Es handelt sich hierbei um eine Förderung nach der De-minimis-Beihilfe-Regelung.

Weitere Informationen und den Link zur Bewerbung finden Sie hier.

 

Quelle:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

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