Verkehrsministerium bezuschusst ab 1. August 2018 elektrische Zweiräder für 15- bis 21-Jährige
„Wir wollen junge Leute bei der Entscheidung für ein klimafreundliches Fortbewegungsmittel unterstützen“, so eine Sprecherin des Verkehrsministeriums anlässlich der am 1. August 2018 startenden Förderinitiative des Verkehrsministeriums. Personen zwischen 15 und 21 Jahren aus dem ländlichen Raum können ab dann für E-Zweiräder eine Förderung beantragen. „Elektromobilität ist in und wird auch von jungen Leuten als zukunftsorientierter Trend und erstrebenswert angesehen.“ Daher wird ab dem 1. August 2018 der Erwerb mit 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 1.500 Euro für einen E-Roller beziehungsweise ein E-Kraftrad und maximal 1.000 Euro für ein Pedelec bezuschusst. Antragsteller sollten schnell sein, da mit dem verfügbaren Budget rund 150 Fahrzeuge bezuschusst werden können. Ein Verzeichnis der Gemeinden mit entsprechender Raumkategorisierung und Förderberechtigung befindet sich auf der Homepage der L-Bank.
Gerade in den jungen Jahren werden die Weichen für das künftige Mobilitätsverhalten gestellt. In der Realität heißt das oft: laute Mopeds oder möglichst bald Auto fahren. An dieser Stelle will das Verkehrsministerium die umweltfreundlichen elektrischen Mobilitätsoptionen ins Bewusstsein rücken. Besonders im ländlichen Raum ist dabei die eigenständige Mobilität ein wichtiges Thema.
Unter dem Hashtag #vollelektrisiert können die künftigen Elektrofahrer von ihren Erfahrungen berichten. Weitere Informationen zu den detaillierten Förderkriterien sowie zur Antragstellung können unter www.elektromobilität-bw.de und www.l-bank.de/pedelec abgerufen werden.