Minister Hermann: „Zukunftsfähige Anbindung zum Neckartal wird sichergestellt“
Der baden-württembergische Ministerrat hat in der Kabinettssitzung am Dienstag der Finanzierung des Schienenprojekts Große Wendlinger Kurve zugestimmt. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Der zweigleisige Ausbau der Wendlinger Kurve wird eine zukunftsfähige Anbindung zum Neckartal sicherstellen. Ein Engpass wird hierdurch vermieden. Ich freue mich sehr, dass nun das Kabinett der Finanzierungsvereinbarung zwischen der DB Netz AG, dem Verband Region Stuttgart sowie der Region Neckar-Alb zugestimmt hat, um den Schienenverkehr für die Menschen im Land noch attraktiver zu machen. Das war eine wichtige Entscheidung, damit unser Zeitplan eingehalten werden kann.“
Die Wendlinger Kurve ist eine Verbindung für den Schienenverkehr an der Schnittstelle zwischen der Neubaustrecke Stuttgart-Ulm und der Neckartalbahn von Plochingen nach Nürtingen/Reutlingen/Tübingen. Sie dient nach den aktuellen verkehrlichen Planungen vorwiegend dem Regionalverkehr, der ab Inbetriebnahme des Projekts Stuttgart 21 halbstündlich von Reutlingen kommend zum Flughafen bzw. zur Messe Stuttgart und zum Hauptbahnhof Stuttgart geführt werden soll. Durch die zweigleisige Anlage der Wendlinger Kurve kann das Angebot im Schienenpersonenverkehr ausgeweitet werden. Mit der künftigen Angebotsgestaltung können die Kapazitäten sowie die Betriebsqualität erhöht werden. Dies wirkt sich positiv auf die weitere Entwicklung des Schienenverkehrs im Knoten Stuttgart aus.
Die bisher geplante eingleisige nicht höhenfreie Wendlinger Kurve ist Teil der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, in Kosten- und Finanzierungshinsicht gehört diese jedoch zum Bahnprojekt Stuttgart 21. Ein zweites Gleis war im Rahmen von Stuttgart 21 nur als Option (ohne bauliche Vorkehrungen) vorgesehen. Zusammen bilden die beiden Gleise und ihre kreuzungsfreie Einbindung in die Neubaustrecke die sogenannte Große Wendlinger Kurve.
Die Kostenschätzung für das Projekt beträgt 100 Mio. Euro. Am 3. Mai 2019 hat das Landesverkehrsministerium einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB Netz AG geschlossen. Diesem Vertrag hat der Ministerrat nun zugestimmt.
Vorhabensträgerin für das Gesamtprojekt ist die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH im Auftrag der DB Netz AG, die auch bereits für den Bau der Kleinen Wendlinger Kurve und der NBS verantwortlich ist. Die Finanzierung der erwarteten Gesamtkosten erfolgt zunächst komplett durch das Land Baden-Württemberg. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur hat im Juli 2018 zugesagt, das Land über die Indexierung der Nahverkehrsanteile des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei der Finanzierung von Stuttgart 21 finanziell zu entlasten. Die Landesregierung hat ihrerseits zugesagt, diese Entlastung für die Finanzierung der Großen Wendlinger Kurve zu verwenden.
Der Verband Region Stuttgart sowie die Region Neckar-Alb, die beide erheblich von den verkehrlichen Möglichkeiten der Großen Wendlinger Kurve profitieren, beteiligen sich im Sinne einer Risikoabdeckung mit jeweils einem Viertel an der Finanzierung der Kosten des Landes, die nicht durch die Entlastung des Bundes abgedeckt werden. Das Land geht dabei von einem Beitrag in Höhe von rund 55 Millionen Euro aus. Der Verband Region Stuttgart und die Region Neckar-Alb beteiligen sich in diesem Fall an der Finanzierung des verbleibenden Anteils von rund 45 Millionen Euro zusammen mit 22,5 Millionen Euro, also mit jeweils 11,25 Millionen Euro. Dabei soll der kommunale Anteil bei jeweils 12,5 Millionen Euro gedeckelt werden.
Gebaut werden soll eine parallel zur Kleinen Wendlinger Kurve verlaufende zweite Verbindungskurve. Sie soll am Ortsrand von Oberboihingen aus der Neckartalbahn ausfädeln und dann in einem Tunnel die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm unterqueren. Dazu müssen auch einzelne bereits in Bau befindliche Anlagen der Neubaustrecke und der Kleinen Wendlinger Kurve angepasst werden. Mit der Großen Wendlinger Kurve werden Planungsüberlegungen des Verbandes Region Stuttgart einer S-Bahn-Verlängerung vom Flughafen in Richtung Kirchheim baulich offengehalten. Durch den Einbau einer Weichentragplatte kann die Dauer der Sperrung der NBS bei einer späteren Realisierung dieser Planung minimiert werden.
Es wird angestrebt, das zweite Gleis der Wendlinger Kurve gemeinsam mit Stuttgart 21 Ende 2025 in Betrieb zu nehmen. Aus Verfahrensgründen ist die Zulassung in zwei Abschnitte geteilt. Für den ersten Abschnitt hat das Eisenbahnbundesamt die Genehmigung am 16. April 2019 erteilt.